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Wer sind Freiberufler?
Welche Berufe zu den freien Berufen gehören ist gesetzlich in § 18 im Einkommenssteuergesetz geregelt. Sie werden auch Katalogberufe oder katalogähnliche Berufe genannt. Die Tätigkeiten, die ausgeübt werden sind wissenschaftlich, künstlerisch, schriftstellerisch, unterrichtend oder erzieherisch.
Freiberufler sind in ihrer Tätigkeit unabhängig und kommen den Interessen des Kunden nach. Sie müssen ihre fachlichen Kompetenzen anhand eines akademischen Abschlusses oder eine besondere Bildung. Bei Freiberuflern handelt es nicht von einer gewerblichen Tätigkeit und aus diesem Grund melden sie auch kein Gewerbe an. Zu den freien Berufen zählen:
- Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
- Rechtsanwälte, Notare und Patentanwälte
- Vermessungsingenieure und Ingenieure
- Architekten
- Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
- Beratende Volks- und Betriebswirte
- Heilpraktiker
- Dolmetscher und Übersetzer
- Journalisten und Bildberichterstatter
Wie meldet man eine freiberufliche Tätigkeit an?
Da Freiberufler keiner gewerblichen Tätigkeit nachkommen, sind sie auch von der Gewerbeanmeldung befreit. Automatisch entfällt auch die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer.
Freiberufler müssen sich direkt beim Finanzamt anmelden. Bevor sie das Finanzamt aufsuchen, schicken sie ein formloses Schreiben an das zuständige Finanzamt. In diesem Schreiben muss man kurz folgende Daten angeben:
- Name und Vorname
- Anschrift
- Kontaktdaten
- Steuer-ID
- Kurz die freiberufliche Tätigkeit beschreiben
- Wann man mit der Tätigkeit beginnen möchte
Im Anschluss kriegt man dann vom Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen. Dieser muss ausgefüllt und zurückgeschickt werden. Neben dem Formular muss man den gültigen Personalausweis oder Reisepass einreichen.
Nicht EU-Bürger benötigen einen gültigen Aufenthaltstitel. Da es sich bei den freien Tätigkeiten um einen Beruf handelt, muss dieser auch durch einen akademischen Abschluss oder ähnlichen nachgewiesen werden. Allerdings gibt es einige Ausnahmen bei denen auch ein Freiberufler ein Gewerbe anmelden müssen.
Es hängt davon ab in welchem Sinne sie der Tätigkeit nachkommen. Dies wird aber von einem Beamten beim Finanzamt entschieden. Es gibt keine Möglichkeit der Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit online nachzukommen.
Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe meldet man nur an, wenn eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Bei einer gewerblichen Tätigkeit handelt es meisten um eine Massenproduktion. Alle, außer Freiberufler, müssen ein Gewerbe anmelden sobald eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit vorliegt mit der man Gewinn erzielen möchte.
Wann meldet man eine freiberufliche Tätigkeit an?
Wie bei einer gewerblichen Tätigkeit muss man auch eine freiberufliche Tätigkeit anmelden, wenn sie langfristig ausgeübt werden soll und Gewinn mit sich bringen soll. Freiberufler müssen ihre Tätigkeit innerhalb von vier nach Beginn mit der Tätigkeit anmelden.
Wo muss man noch eine freiberufliche Tätigkeit anmelden?
Neben dem Finanzamt gibt es noch einige andere Anlaufstellen für einen Freiberufler. Je nach Tätigkeit müssen sich Freiberufler bei der Standeskammer, Versorgungswerk und Künstlerkasse anmelden.
Es gibt kammerpflichtige Berufe, die sich bei der Standeskammer anmelden müssen. Die Standeskammer ist so ähnlich wie die IHK. Das Versorgungswerk betrifft auch kammerpflichtige Berufe. Hier zahlen die Freiberufler ihre Rentenversicherung.
Zu den kammerpflichtigen Berufen zählen zum Beispiel: Ärzte, Architekten, Anwälte und noch einige andere. Nicht kammerpflichtige Freiberufler haben die Möglichkeit einen freiwilligen Antrag auf Anmeldung zustellen.
Künstler und Publizisten lassen sich durch die Künstlerkasse versichern und werden in die gesetzliche Sozialversicherung einbezogen. Die Anmeldung ist verpflichtend. Die Höhe des Beitrages, die an die Künstlersozialkasse eingezahlt wird, berechnet sich durch die Einnahme des Freiberuflers.
Was kostet die Anmeldung?
Die Kosten einer freiberuflichen Tätigkeit kostet rein gar nichts. Die einzigen Kosten, die auf den Freiberufler zukommen können, sind zum Beispiel die Miete einer Räumlichkeit und Neuanschaffungen.
Wie sieht der steuerliche Erfassungsbogen aus?
In dem steuerlichen Erfassungsbogen gibt man zunächst Informationen zur eigenen Person an. Danach folgen die Informationen zur Tätigkeit, wie zum Beispiel: Anschrift, Datum des Beginns, wie viel stellt man sich vor einzunehmen und noch einige andere Angaben.
Auch kann man in dem steuerlichen Erfassungsbogen angeben, ob man von der Kleinunternehmerregelung profitieren möchte.
Als Freiberufler ein Kleingewerbe anmelden?
Freiberufler können kein Kleingewerbe anmelden, weil sie keine Gewerbetreibende sind. Doch können sie die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch nehmen. Hierbei muss man zwischen einem Kleingewerbe und Kleinunternehmen unterscheiden.
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Unterstützung in den ersten zwei Jahren für einen neuen selbstständigen. Sie befreit den Gesellschafter oder Freiberufler von den Umsatzsteuern.
Hierbei muss man beachten, dass man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaftet. Wenn die Umsatzgrenze in den ersten Jahren überschritten wird, kann man schon nicht mehr von der Regelung profitieren.
Freiberuf als Nebentätigkeit
Freiberufler dürfen auch zunächst nebenberuflich starten. Dabei kann man sich zuerst austesten, wenn man sich unsicher ist. Man hat genug Zeit sich auszutesten und zu sehen, ob es sich für einen eignet.
Währenddessen hat man keinen Druck, dass man unbedingt schnell erfolgreich sein muss, weil man noch eine Haupteinnahmequelle hat. Außerdem kann man in dieser Zeit den Markt erkunden, sich erweitern und Kontakte knüpfen.
Im Nachhinein hat man immer noch die Möglichkeit es in eine Haupttätigkeit umzuwandeln. Wenn man nebenberuflich starten möchte, muss man beachten, dass die Arbeit im Hauptjob nicht vernachlässigt wird und es keine Auswirkung auf die Arbeitszeiten hat. Es muss beachtet werden, dass die gesetzlichen Arbeitszeiten nicht verletzt werden.
Fazit
Freiberufler sind keine Gewerbetreibende und sind aus diesem Grund von der Gewerbeanmeldung befreit und auch von den Gewerbesteuern. Damit entfällt auch für sie die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer. Freiberufler müssen ihre Tätigkeit beim Finanzamt anmelden. Erstmal schicken sie an das zuständige Finanzamt ein formloses Schreiben und erhalten im Anschluss das Formular zur steuerlichen Erfassung.
In dem steuerlichen Erfassungsbogen macht man Angaben zur eigenen Person und hauptsächlich finanzielle Angaben zur Tätigkeit. Diesen füllen sie aus und schicken es zurück. Außerdem müssen Freiberufler ihre fachliche Kompetenz anhand eines akademischen Abschlusses oder ähnlichem nachweisen. In einigen Fällen ist auch die Gewerbeanmeldung für einen Freiberufler verpflichtend.
Dies wird letztendlich von dem Beamten beim Finanzamt entschieden. Je nach dem, ob es sich um einen kammerpflichtigen Beruf handelt, müssen sich Freiberufler bei der Standeskammer und beim Versorgungswerk anmelden. Künstlerische Freiberufler müssen sich über die Künstlersozialkasse versichern lassen.
Im steuerlichen Erfassungsbogen kann ein Freiberufler die Regelung eines Kleinunternehmers in Anspruch nehmen und sich von den Umsatzsteuern befreien lassen. In dem Fall zahlt der Freiberufler in den ersten zwei Jahren nur die Einkommenssteuer.
Freiberufler haben somit einen steuerlichen Vorteil. Zu dem können sie auch nebenberuflich starten und sich austesten. Zusammenfassend kann man sagen, dass ein Freiberufler geringe Kosten hat, aber nicht jeder ein Freiberufler sein kann, weil ein akademischer Abschluss vorliegen muss.