Wer sind Freiberufler?
Welche Tätigkeiten zu den Freiberuflern zählen, ist klar geregelt und eindeutig zu zuordnen. Freiberufler werden auch Katalog oder katalogähnliche Berufe genannt. Sie sind in § 18 des Einkommenssteuergesetzes festgehalten und dazu zählen zum Beispiel:
- Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
- Rechtsanwälte, Notare und Patentanwälte
- Vermessungsingenieure und Ingenieure
- Architekten
- Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
- Beratende Volks- und Betriebswirte
- Heilpraktiker
- Dolmetscher und Übersetzer
- Journalisten und Bildberichterstatter
Und noch viele andere Berufe. Bei Freiberuflern handelt es von Berufen, die einen akademischen Abschluss haben. Im Allgemeinen lässt sich auch sagen, dass es bei freiberuflichen Tätigkeiten von wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten.
Warum müssen sie kein Gewerbe anmelden?
Da Freiberufler in ihrer Tätigkeit nicht gewerblich sind und eher auf Wunsch der Kunden eingehen müssen sie keine Gewerbe anmelden. Bei gewerblichen Tätigkeiten handelt es meistens von einer Massenproduktion.
Mit der Gewerbeanmeldung sind Freiberufler auch von den Gewerbesteuern befreit und auch von der Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer.
Wie meldet man eine freiberufliche Tätigkeit an?
Freiberufler können den Schritt mit der Gewerbeanmeldung überspringen und direkt das zuständige Finanzamt aufsuchen. Zuerst einmal müssen sie ein formloses Schreiben an das Finanzamt schicken. In diesem geben sie kurz ihre Daten, Kontaktdaten und Steuer-ID an und beschreiben kurz die Tätigkeit, welche angemeldet werden soll.
Im Anschluss kriegt man den steuerlichen Erfassungsbogen zugeschickt. Der steuerliche Erfassungsbogen bezieht sich auf das finanzielle der Tätigkeit. Neben dem steuerlichen Erfassungsbogen muss man noch den gültigen Personalausweis oder Reisepass einreichen.
Bei nicht EU Bürgern wird der gültige Aufenthaltstitel benötigt. Da es sich bei Freiberuflern um eine verantwortungsvolle Tätigkeit handelt, müssen sie diese auch anhand eines akademischen Abschlusses nachweisen können.
Wo muss man überall eine freiberufliche Tätigkeit anmelden?
Je nach dem um welchen Beruf es sich handelt und ob es ein kammerpflichtiger Beruf ist, muss man sich bei der zuständigen Standeskammer anmelden. Außerdem müssen kammerpflichtige Berufe sich auch beim Versorgungswerk anmelden.
Hier zahlen sie ihre Rentenversicherungsbeiträge. Nicht kammerpflichtige Berufe haben die freie Wahl sich bei der Kammer anmelden zu können. Falls es sich um einen künstlerischen Beruf handelt, muss man sich bei der Künstlersozialkasse anmelden.
Die Künstlersozialkasse ist wie die Krankenversicherung nur für Künstler. Freiberufler haben die Wahl zu entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern lassen. Wenn sie sich erstmal privat versichern lassen, können sie nicht einfach so wieder zur gesetzlichen Versicherung wechseln.
Aus diesem Grund sollten sie sich von Anfang an Gedanken darüber machen und sich auch mehrere Tarife von den Krankenkassen ansehen. Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, müssen diese beim Finanzamt angemeldet werden.
Wie sieht der steuerliche Erfassungsbogen aus?
Der steuerliche Erfassungsbogen ist so ähnlich aufgebaut wie das Formular zur Gewerbeanmeldung. Da hier die Anmeldung beim Finanzamt erfolgt, geht man hierbei in das Finanzielle mehr ein. Der Bogen besteht aus acht Punkten, die ausgefüllt werden. Man muss nur die zutreffenden Punkte ausfüllen.
Im ersten Punkt beginnt man mit den Angaben zur eigenen Person bzw. allgemeine Informationen:
- Vor- und Nachname
- Adresse
- Identifikationsnummer
- Angaben zum Ehegatten (falls man verheiratet ist)
- Tätigkeit, welche angemeldet wird
- Bankverbindung
- Angaben zum Steuerberater (falls einer vorhanden ist)
Danach folgen die Angaben zur Tätigkeit:
- Anschrift des Unternehmens
- Datum, wann man beginnen möchte
- Kammerzugehörigkeit
- Gründungsgrund (meistens Neugründung)
Im dritten Punkt muss man angeben, wie viel Einnahmen man sich vorstellt mit der Tätigkeit zu erzielen. Punkt vier ist die Angabe zur Gewinnermittlung. Der fünfte Punkt betrifft nur Handwerker oder Bauunternehmer, alle anderen können diesen Punkt überspringen.
Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, gibt man es im sechsten Punkt an. Danach wird gefragt, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Nach dem alles ausgefüllt worden ist, schickt man den Bogen zurück.
Wann muss man sich anmelden?
Wann man die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit anmelden muss ist klar. Bevor man überhaupt anfängt der Tätigkeit nachzukommen, muss man es anmelden.
Eine freiberufliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn sie selbstständig und langfristig ausgeübt werden soll und zudem Gewinn einbringen soll. Die Anmeldung sollte spätesten vier Wochen nach dem man mit der Tätigkeit begonnen hat, erfolgen.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Starthilfe und befreit das Unternehmen in den ersten zwei Jahren von den Umsatzsteuern. Sie soll die Gesellschafter unterstützen und die Kosten in den ersten Geschäftsjahren senken.
Doch dafür muss man folgendes erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Wenn die Umsatzgrenze bereits im ersten Jahr überschritten wird, kann man die Regelung nicht in Anspruch nehmen.
Wenn man als Freiberufler weiß, dass man keine Unmengen an Geld verdienen wird in den ersten zwei Jahren, kann man die Regelung in Anspruch nehmen und sich einiges an Kosten ersparen.
Freiberufliche Tätigkeit als Nebengewerbe
Freiberufler dürfen auch zunächst nebenberuflich starten, wenn sie sich unsicher sind. Es ist total menschlich, dass man am Anfang bedenken hat selbstständig zu werden und nicht direkt alles aufs Spiel setzen möchte. Dabei kann man sich zuerst austesten, wenn man sich unsicher ist.
Man hat genug Zeit sich auszutesten und zu sehen, ob es sich für einen eignet und man vorstellen kann, ob sich die Tätigkeit auch langfristig alleine auszuüben. Währenddessen hat man keinen Druck, dass man unbedingt schnell erfolgreich sein muss, weil man noch eine Haupteinnahmequelle hat.
Außerdem kann man in dieser Zeit den Markt erkunden, sich erweitern und Kontakte knüpfen. Im Nachhinein hat man immer noch die Möglichkeit es in eine Haupttätigkeit umzuwandeln. Außerdem muss man sich dann nicht privat versichern lassen, sondern ist immer noch durch den Hauptjob versichert.
Wenn man nebenberuflich starten möchte, muss man beachten, dass die Arbeit im Hauptjob nicht vernachlässigt wird und es keine Auswirkung auf die Arbeitszeiten hat. Es muss beachtet werden, dass die gesetzlichen Arbeitszeiten nicht verletzt werden.
Vorteile einer freiberuflichen Tätigkeit
Den größten Vorteil haben Freiberufler, weil sie kein Gewerbe anmelden müssen. Dadurch sind die automatisch von der Gewerbeanmeldung befreit und zahlen auch somit keine Gewerbesteuern.
Man kann als Freiberufler eine Menge an Geld sparen, weil man auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kann. Dann ist man auch von den Umsatzsteuern befreit und zahlt nur noch die Einkommenssteuer.
Wenn man sich zunächst noch nicht genau sicher ist, ob man wirklich selbstständig werden soll, kann man erstmal eine Nebentätigkeit anmelden und sich ausprobieren. Wenn man sich im Nachhinein sicher ist, kann man es immer noch in eine Haupttätigkeit umwandeln.
Fazit
Wer zu der Kategorie Freiberufler gehört ist gesetzlich geregelt. Das heißt man kann nicht von sich selbst aus entscheiden ob man nun freiberuflich ist oder nicht. Freiberufler besitzen meistens einen akademischen Abschluss. Sie müssen sich beim Finanzamt anmelden und den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen.
Danach können sie erst mit der Tätigkeit beginne. Sie müssen sich binnen von vier Wochen anmelden nach dem sie mit der Tätigkeit begonnen haben. Freiberufler haben die Möglichkeit erstmal nebenberuflich zu starten und können sogar die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.