Wer sind Freiberufler?
Freie Berufe bzw. Freiberufler sind im Einkommenssteuergesetz in § 18 klar geregelt und können von den normalen Berufen abgegrenzt werden. Aus dem Grund kann man wissen, wann ein Gewerbe angemeldet werden muss und wann nicht.
Wer zu den Freiberuflern gehört, ist von der Gewerbeanmeldung ausgenommen, weil sie in ihrer Tätigkeit nicht gewerblich sind. Dadurch sind Freiberufler auch von den Gewerbesteuern befreit.
Die Tätigkeiten eines freien Berufes sind eher auf die Kunden abgestimmt und sind auch deshalb nicht gewerblich. Freiberufler werden auch Katalog oder katalogähnliche Berufe genannt, weil sie in dem Katalog zu finden sind. Bei freien Berufen handelt es im Allgemeinen von wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten. Zu diesen Berufen zählen unter anderem:
- Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
- Rechtsanwälte
- Notare und Patentanwälte
- Vermessungsingenieure und Ingenieure
- Architekten
- Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
- Unternehmensberater
- Beratende Volks- und Betriebswirte
- Heilpraktiker
- Dolmetscher und Übersetzer
- Journalisten und Bildberichterstatter
- Künstler und Publizisten
- Und einige andere Berufe mehr
Bei Freiberufler handelt es meistens von Berufen, welche manchmal einen akademischen Abschluss oder ähnliches nachweisen können. In einigen Fällen muss diese auch nachgewiesen werden, wie zum Beispiel Ärzte, weil es von verantwortungsvollen Tätigkeiten handelt und nicht einfach so ausgeübt werden kann.
Wie melden sich Freiberufler an?
Freiberufler müssen sich bei ihrem zuständigen Finanzamt anmelden. Zuerst müssen sie dafür ein formloses Schreiben an das Finanzamt schicken bevor sie direkt das Finanzamt persönlich aufsuchen. In dem Schreiben erwähnen sie: Name, Anschrift, Kontaktdaten, welche Tätigkeit man ausüben möchte und wann man beabsichtigt zu beginnen.
Anschließend bekommt man vom Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen zugeschickt, welchen man ausfüllen und zurückschicken muss. Neben dem Bogen zur steuerlichen Erfassung muss man zusätzlich eine Kopie seines gültigen Personalausweises nachreichen und eventuell seine Tätigkeit anhand einer Qualifikation oder ähnlichem nachweisen, weil es sich manchmal um verantwortungsvolle Aufgaben handelt und man sie nicht einfach so ausüben darf.
Es gibt auch einige Fälle, wo auch ein Freiberufler ein Gewerbe anmelden muss. Es hängt davon ab in welchem Zusammenhang man der Tätigkeit nachkommen möchte und wird letztendlich vom Finanzamt entschieden. Es kann auch sein, dass weitere Unterlage gefordert werden, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis. Welche weitere Unterlagen gefordert werden, hängt davon ab, welche Tätigkeit man ausüben wird.
Wann melden sich Freiberufler an?
Wie bei einer gewerblichen Tätigkeit muss auch eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet werden, wenn eine vorliegt. Die Anmeldung der Tätigkeit sollte binnen von vier Wochen nach Beginn erfolgen.
Wenn man der Anmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, kann es sein, dass man nachträglich nicht gezahlte Steuern auf einmal zahlen muss und darauf Zinsen berechnet werden können. Um diese hohen Kosten zu vermeiden, sollte man der Anmeldung rechtzeitig nachkommen. Für einen neu selbstständigen können die Kosten einen Anfangs belasten.
Was ist der steuerliche Erfassungsbogen?
Der steuerliche Erfassungsbogen ähnelt zum Teil dem Bogen zur Gewerbeanmeldung, nur bezieht dieser sich auf die finanziellen Aspekte einer Tätigkeit. Ohne dass man sich beim Finanzamt angemeldet hat, darf man nicht mit der Tätigkeit beginnen. Jeder Cent, den man verdient, muss angezeigt werden. Folgende Angaben werden gemacht:
Zuerst gibt man seine eigenen Informationen an:
- Vor- und Nachname
- Adresse
- Identifikationsnummer
- Angaben zum Ehegatten (falls man verheiratet ist)
- Tätigkeit, welche angemeldet wird
- Bankverbindung
- Angaben zum Steuerberater (falls einer vorhanden ist)
Danach folgen die Angaben zur Tätigkeit:
- Anschrift des Unternehmens
- Datum, wann man beginnen möchte
- Kammerzugehörigkeit
- Gründungsgrund (meistens Neugründung)
Im weiteren Verlauf muss man angeben, wie viel Einnahmen man sich vorstellt mit der Tätigkeit zu erzielen. Man kann dazu am Anfang keine genauen Angaben machen und muss man auch nicht unbedingt, weil man nicht sofort abschätzen kann, wie viel man genau gewinnen wird. Es kann sein, dass die Erwartungen übertroffen werden, welches aber nicht so schlimm ist.
Punkt vier ist die Angabe zur Gewinnermittlung. Manche Punkte sind speziell auf einige Berufe ausgerichtet und müssen auch nicht ausgefüllt werden, wenn man nicht zu dieser Berufsgruppe zählt.
Der sechste Punkt ist zum Beispiel an Bauunternehmer gerichtet. Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, gibt man es im sechsten Punkt diese an. Außerdem gibt man an, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte oder nicht.
Was ist, wenn man Schwierigkeiten hat beim Ausfüllen vom Erfassungsbogen?
Für einen der sich zum ersten Mal selbstständig macht, kann es sein, dass all dies Neuland ist. Es können dabei einem tausende von Fragen durch den Kopf gehen, welche auch verunsichern können. Es ist völlig normal. Doch auf GewerbeAnmeldung.com braucht man sich keine Sorgen machen. Wir sind für dich da und unterstützen dich. Gemeinsam füllen wir die Unterlagen aus.
Beim Ausfüllen kannst du jede Frage stellen die dir durch den Sinn geht. Das einzige was du dann tun musst, ist es die Unterlagen bei deinem zuständigen Amt abzugeben und schon kannst du starten. Wir begleiten dich auch nach der Anmeldung deiner Tätigkeit noch und sind in jeder Notsituation für dich da.
Was ist die Regelung für Kleinunternehmer?
Die Regelung eines Kleinunternehmers kann jeder in Anspruch nehmen. Auch einem Freiberufler steht das Recht zu, diese in Anspruch zu nehmen. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Neugründer und soll den neuen Selbstständigen in den ersten zwei Jahren unterstützten und ihren Start erleichtern.
Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, zahlt in den ersten zwei Jahren keine Umsatzsteuer. Damit man von den Umsatzsteuern befreit wird, muss man jedoch folgende Voraussetzungen erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Wenn die Umsatzgrenze bereits im ersten Jahr überschritten wird, kann man die Regelung nicht mehr in Anspruch nehmen. Das heißt es müssen beide Umsatzgrenzen eingehalten werden, damit man auch tatsächlich keine Umsatzsteuer zahlen muss. Wenn man als Freiberufler weiß, dass man keine hohen Summen an Gewinn erwirtschaften wird in den ersten zwei Geschäftsjahren, kann man die Regelung in Anspruch nehmen und seine Kosten senken.
Was kostet die Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit?
Die Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit kostet eigentlich rein gar nichts im Gegensatz zu einer gewerblichen. Bei einem Gewerbe kann es sein, dass man ein Stammkapital aufweisen muss, je nach dem welche Rechtsform man anmeldet.
Die Anmeldung beim Finanzamt kostet nichts. Die Kosten der Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit hängt letztendlich von der Tätigkeit ab. Wenn man zum Beispiel als Fotograf sich anmelden möchte, bräuchte man nur eine Kamera zunächst. Bei Ärzten sieht dies anders aus. Sie bräuchten zum Beispiel eine Praxis, damit sie ihrer Tätigkeit nachkommen können. Also genaue Kosten kann man hierbei nicht nennen, nur dass die Anmeldung beim Finanzamt nicht kostet.
Welche Behörden kommen noch in Frage?
Gewerbetreibende melden sich normalerweise noch bei der Industrie- und Handelskammer. Doch da eine freiberufliche Tätigkeit nicht gewerblich ist, ist auch die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer verpflichtend.
Müssen die Freiberufler sich bei anderen Behörden anmelden?
Als Freiberufler muss man sich bei anderen Behörden anmelden. Welche genau es ist, hängt von der Tätigkeit selbst ab. Für Freiberufler gibt es bestimmte Kammer, wo sich anmelden müssen. Wer sich anmelden muss, hängt davon ab, ob der Beruf kammerpflichtig ist oder nicht.
Es gibt zum Beispiel die Rechtsanwaltskammer, Apotheken- oder Architektenkammer, wo man sich dann anmelden muss. Die Standeskammer erfüllt im Grunde genommen den selben Zweck wie die IHK. Sie unterstützt und überwacht den Freiberufler in ihrer Tätigkeit. Manchmal muss man sich auch für einige Fälle die Erlaubnis der Standeskammer holen.
Mit der Standeskammer ist auch die Anmeldung beim Versorgungswerk verpflichtend. Über das Versorgungswerk zahlt man seinen Rentenversicherungsbeitrag. Für künstlerische Freiberufler gibt es die Künstlersozialkasse. Über die Künstlersozialkasse lassen sich die Künstler versichern.
Außerdem müsse Freiberufler sich trotzdem bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Falls Mitarbeiter beschäftigt werden, müssen diese auch angemeldet werden beim Finanzamt und bei der Berufsgenossenschaft. Außerdem muss man bei der Bundesagentur für Arbeit eine Mitarbeiter Betriebsnummer anfordern.
Kann man trotzdem ein Gewerbe anmelden?
Auch Freiberufler können eine Kapitalgesellschaft anmelden, doch dann verliert er seine steuerlichen Vorteile, denn dann muss ein Gewerbe angemeldet werden.
Mit der Gewerbeanmeldung ist man auch zur Zahlung der Gewerbesteuer verpflichtet. Sie können nur eine GmbH anmelden, aber es muss beachtet werden, dass es nicht allen Berufen zusteht. Das heißt, dass zuerst geprüft werden muss, ob man mit dem Beruf zur Gewerbeanmeldung zugelassen wird.
Auch wenn der Freiberufler ein Gewerbe anmelden muss, hat er den Vorteil, dass er nicht mit seinem privaten Vermögen haftet. Falls man sich mit einer anderen Person zusammentun möchte, welcher auch Freiberufler ist, hat man die Möglichkeit eine GbR zu gründen.
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zählt zu den Personengesellschaften und muss von mindestens Personen gegründet werden. Dabei ist die Gründung unkompliziert, weil man sich nicht erst im Handelsregister eintragen lassen muss.
Auch ist ein Gesellschaftsvertrag nicht verpflichtend, welcher trotzdem gemacht werden sollte, um sich selbst abzusichern. Eine GbR wird direkt beim Gewerbeamt angemeldet. Bevor man als Freiberufler sich für eine Rechtsform entscheidet und ein Gewerbe anmelden möchte, sollte man sich erkundigen, ob es Sinn ergibt.
Freiberufliche Tätigkeit als Nebentätigkeit
Auch als Freiberufler hat man die Möglichkeit eine Nebentätigkeit anzumelden und muss nicht direkt eine Haupttätigkeit anmelden. Dadurch kann man sich zuerst in Ruhe austesten, bevor man direkt seinen Job aufgibt, denn am Anfang hat man immer die Angst, dass man eine falsche Entscheidung treffen könnte.
Beim Austesten empfindet man dabei kein Zeitdruck und muss nicht auf Anhieb erfolgreich werden und sofort die höchsten Einnahmen erzielen. Man kann sich kleine Ziele setzen und langsam seine Tätigkeit aufbauen.
Dabei kann man in Ruhe schauen, wie es mit dem Markt aussieht und seine Tätigkeit dem Markt anpassen oder optimieren. Dabei könnte man auch die Lücken im Markt füllen. Gleichzeitig kann man auch eventuell Kunden für sich verdienen. Durch die Haupteinnahmequelle ist man finanziell abgesichert und braucht sich keine Sorgen machen, dass man in finanzielle Notlagen kommen könnte. Wer mit seiner Nebentätigkeit vertraut geworden und sicher ist, kann es in eine Haupttätigkeit ummelden.
Vorteile einer freiberuflichen Tätigkeit
Freiberufler haben einen großen Vorteil, wenn sie ihre Tätigkeit anmelden. Sie haben einen steuerlichen Vorteil, weil sie kein Gewerbe anmelden und somit auch keine Gewerbesteuern zahlen. Neben den Gewerbesteuern können sie sich weitere Steuern sparen.
Als Freiberufler kann man auch die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch nehmen und keine Umsatzsteuern zahlen. Wenn die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden soll, muss dies beim steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt angekreuzt werden. Wenn man keine Umsatz- und Gewerbesteuer zahlt, kann man schon einiges sich ersparen und das Ersparnis in andere Sachen stecken.
Für die Buchhaltung eines Freiberuflers genügt die einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR). Wer sich zunächst unsicher ist, kann erst nebenberuflich starten, sich austesten und im Nachhinein die Tätigkeit in eine Haupttätigkeit ummelden, wenn man mit der freiberuflichen Tätigkeit vertraut geworden ist. Durch die Nebentätigkeit hat man zusätzlichen Einnahmen und kommt bei den Banken vertrauenswürdiger an. Daraus folgt, dass man kreditwürdig ist.
Fazit
Freiberufler sind nach dem Einkommenssteuergesetz klar geregelt und man kann nicht selbst entscheiden, ob man von der Gewerbeanmeldung befreit ist oder nicht. Bevor man sich selbstständig macht, sollte man sich erkundigen, ob man ein Gewerbe anmelden muss oder nicht. Als Freiberufler meldet man sich nur beim Finanzamt an und bei weiteren entsprechenden Behörden, die in Frage kommen.
Beim Finanzamt füllt man den steuerlichen Erfassungsbogen aus und muss eventuell auch seine Tätigkeit nachweisen. Es ist dann der Fall, wenn es von verantwortungsvollen Berufen, wie zum Beispiel Ärzte, handelt.
In einigen Fällen kann es auch sein, dass man als Freiberufler verpflichtet ist ein Gewerbe anzumelden. Entschieden wird es vom Finanzamt. Durch die freiberufliche Tätigkeit hat man den Vorteil, dass man keine Gewerbesteuern zahlen muss und keine Umsatzsteuer.
Wer sich von den Umsatzsteuern befreien lassen möchte, muss dafür im steuerlichen Erfassungsbogen die Kleinunternehmerregelung ankreuzen, um davon Gebrauch machen zu können.
Damit man die Umsatzsteuer nicht zahlt, muss man die Voraussetzungen bzw. Bedingungen einhalten. Es gibt kammerpflichtige freie Berufe, welche bei der Standeskammer angemeldet werden müssen. Die Standeskammer ist so ähnlich wie die Industrie- und Handelskammer. Es gibt für jeden Beruf eine eigene Standeskammer.
Mit der Anmeldung bei der Standeskammer ist auch die Anmeldung bei der Versorgungskammer verpflichtend. Über die Versorgungskammer zahlt man die Rentenversicherungsbeiträge.
Nicht kammerpflichtige Berufe müssen sich entweder gesetzlich oder privat versichern lassen. Dies kann der Freiberufler für sich entscheiden. Für Künstler gibt es die Künstlersozialkasse, wo sie sich versichern lassen.
Als Freiberufler kann man zunächst für sich selbst entscheiden, ob man nebenbei starten möchte. Die Nebentätigkeit eignet sich dann am besten, wenn man sich zuerst unsicher ist.
Während der Nebentätigkeit hat man genug Zeit, um sich auszutesten ohne dabei Zeitdruck zu empfinden. Dabei kann man entscheiden, ob es sich wirklich für einen eignet und kann sich langsam aufbauen. Es besteht im Nachhinein immer noch die Möglichkeit die Tätigkeit in eine Haupttätigkeit umzumelden.