Kleingewerbe Fotograf

Fotograf – freiberuflich oder gewerblich?


Eigentlich ist der Beruf als Fotograf freiberuflich oder nicht? Ob der Beruf als Fotograf freiberuflich oder gewerblich ist, ist immer unklar. In § 18 des Einkommenssteuergesetzes heißt es, dass es bei freiberuflichen von künstlerischen Tätigkeiten handelt, welches auch auf den Fotografen zutrifft.

Doch manchmal müssen Fotografen trotzdem ein Gewerbe anmelden, weil es gleichzeitig auch von einer handwerklichen Tätigkeit handelt. Vor allem Hochzeitsfotografen, welche heut zu Tage sehr gefragt sind, können die Gewerbeanmeldung nicht vermeiden.

Dagegen sind zum Beispiel Bildjournalisten freiberuflich unterwegs und melden kein Gewerbe an. Um diese Unklarheit aus dem Weg zu schaffen, sollte man sich erkundigen. Dafür kann man am besten einen Steuerberater oder die Industrie- und Handelskammer fragen. Wenn diese Frage aufgeklärt worden ist, kann man sich bei der entsprechenden Behörde anmelden und anfangen Fotos zu machen.

Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Wenn die Tätigkeit als Haupttätigkeit ausgeübt werden soll, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Falls man nebenbei die Tätigkeit ausüben möchte und keine hohen Einnahmen beabsichtigt, kann man es in der Steuererklärung angeben. In dem Fall sollte man sich vorher beim Finanzamt erkundigen, um sicher zu gehen.

Wie meldet man ein Gewerbe an?

Um ein Gewerbe anzumelden, muss man das für sich zuständige Gewerbeamt ausfindig machen. Dabei sollte eine gewerbliche Tätigkeit angemeldet werden, bevor man anfängt es auszuüben. Von einer gewerblichen Tätigkeit ist die Rede, wenn sie nach außen hin sichtbar und selbstständig ausgeübt wird, mit der Absicht Gewinn zu erwirtschaften. Je nach Stadt kann es mehrere Ämter geben, wobei man das für sich zuständige finden muss.

Kann man auch die Gewerbeanmeldung Online anmelden?

Es kann sein, dass die Stadt die Möglichkeit anbietet sein Gewerbe online anzumelden. Dies hat den Vorteil, dass man jeder Zeit bequem von Zuhause aus sein Gewerbe anmelden kann.

Der Ablauf ist der selbe wie vor Ort. Je nach dem für welche Rechtsform man sich entscheidet, läuft die Anmeldung anders ab. Wenn man eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) gründen möchte, muss diese zuerst im Handelsregister eingetragen werden und erst dann kann man das Gewerbeamt aufsuchen.

Wie melden sich Personengesellschaften an?

Personengesellschaften können sich direkt beim Gewerbeamt anmelden ohne sich im Handelsregister eintragen zu lassen. Beim Amt des Gewerbes füllt man das Formular zur Anmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein.

Welche Unterlagen genau gefordert werden, hängt davon ab, welcher Tätigkeit man nachkommen möchte. Es kann sein, dass zum Beispiel je nach Tätigkeit ein polizeiliches Führungszeugnis angefordert wird. In jedem Fall wird einge Unterlagen benötigt.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • falls man selbst nicht vor Ort erscheinen kann, muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann ebenfalls den Personalausweis, sowie eine Melde Bestätigung bei sich haben.

Was wird nach dem Unterlagen weiter?

Nach dem die Unterlagen eingereicht worden sind und man die Bearbeitungsgebühren gezahlt hat, bekommt man seinen Gewerbeschein. Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung der Behörden und wird benötigt, um der Tätigkeit nachkommen zu dürfen. Den erhält man erst, wenn man der Gewerbeanmeldung nachgekommen ist bzw. das Formular ausgefüllt hat.

Gewerbeanmeldung: Mitgliedschaft

Ein Gewerbe ist auch zur Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer verpflichtend und diese kann nicht gekündigt werden. Die Mitgliedschaft bei der IHK erfolgt automatisch und die IHK wird vom Gewerbeamt benachrichtigt.

Für die Mitgliedschaft muss jährlich ein Beitrag vom Gewerbetreibenden gezahlt werden. Die Höhe der Kosten können von Gewerbe zu Gewerbe unterschiedlich sein. Die IHK überwacht und unterstützt das Gewerbe.

Hier hat man Weiterbildungsmöglichkeiten für das Gewerbe oder kann sich Zertifikate einholen. Zertifikate sind immer von Vorteil und kommen bei den Kunden und Partnern gut an. Gewerbetreibende müssen auch jährlich Gewerbesteuern zahlen, welche auch unterschiedlich hoch sind.

Wann muss man beim Gewerbeamt anmelden ?

Die Anmeldung beim Gewerbeamt sollte am besten schon vor Beginn mit der Tätigkeit erfolgen, denn falls man sich nicht rechtzeitig anmeldet, kann man mit hohen Bußgeldern rechnen. Ob man als Kleingewerbe tätig ist, wird nicht beim Gewerbeamt, sondern beim Finanzamt angemeldet.

Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt automatisch bei den Gewerbetreibenden, denn auch hier muss man sich beim Finanzamt anmelden. Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen, welches man ausfüllen und zurückschicken muss.

Wie viel darf man mit einem Kleingewerbe verdienen?

Grundsätzlich ist es erlaubt mit einem Kleingewerbe einen Gewinn in Höhe von 50.000 Euro oder Umsatz in Höhe von 500.000 Euro zu erwirtschaften.

Kann man als Fotograf die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?

Wer sich als Fotograf neu selbstständig gemacht hat und nicht so viele Kunden hat und dementsprechend auch keine hohen Einnahmen erzielen wird, kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Neugründer und soll den neuen Selbstständigen in den ersten zwei Jahren unterstützten und ihren Start erleichtern, in dem sie von den Umsatzsteuern befreit werden.

Wie kann man von den Umsatzsteuern befreit werden?

Damit man von den Umsatzsteuern befreit wird, muss man folgende Voraussetzungen erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Wenn die Umsatzgrenze bereits im ersten Jahr überschritten wird, kann man die Regelung nicht in Anspruch nehmen und ist kein Kleinunternehmer mehr.

Was ist der Unterschied zwischen einem Kleingewerbe und einem Kleinunternehmer?

Der Unterschied ist eigentlich ganz einfach, obwohl man es immer verwechselt. Als Kleingewerbetreibender kann man auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Jedoch sind Kleinunternehmer nicht unbedingt Kleingewerbetreibende, wie zum Beispiel Freiberufler. Also muss man nicht unbedingt ein Gewerbe anmelden, um die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch zu nehmen.

Fazit

Wer sich mit dem Beruf als Fotograf selbstständig machen möchte, muss erst mal die Frage klären, ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist. Falls ja, kann man zuerst mit einem Kleingewerbe starten, wenn man am Anfang keine hohen Einnahmen erzielen möchte. Somit kann man auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, um sich die Umsatzsteuer zu sparen.

 

Ein kleines Unternehmen anmelden

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?


Wer ein Gewerbe anmelden möchte, der muss beim Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. In einigen Städten und Gemeinden kann man auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer die Gewerbeanmeldung beantragen. Auch kann es sein, dass es innerhalb der Stadt mehrere Gewerbeämter gibt. Dann muss man das zuständige erst einmal ausfindig machen. Der nächste Schritt sieht dann so aus, dass zunächst einmal geschaut werden muss, ob man einfach vor dem Gewerbeamt erscheinen kann oder einen festen Termin benötigt.

Kann man auch die Gewerbeanmeldung Online anmelden?

Es gibt mittlerweile die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung Online zu beantragen. Dies dürfte für alle Interessant sein, die aufgrund der Öffnungszeiten beim Gewerbeamt nie dazu gekommen sind, vor der Ort zu erscheinen. Auch ist es durchaus lukrativ, wenn man von Zuhause ganz bequem die Anmeldung vornehmen kann.

Doch hierbei gibt es das Problem, dass diese Art der Online Gewerbeanmeldung noch nicht flächendeckend in Deutschland angeboten wird. Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens findet man diese Art der Anmeldung wieder. Unabhängig davon, für welches man sich auch entscheiden würde, ist man auch davon abhängig, was das eigene Gewerbeamt anbietet.

Bei allen drei Anmeldung würde der Ablauf wie folgt aussehen: man müsste zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Außerdem muss man unter anderem einige Dokumente vorweisen.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Wen man die erforderlichen Dokumente vorgelegt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Auf diesem muss man dokumentieren, wie der Name des Gewerbetreibenden lautet, wie das Unternehmen heißen soll und weitere Fragen kommen vor.

Unter anderem muss man Angeben, ob man ein Hauptgewerbe oder ein Nebengewerbe beantragen möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man in der Regel die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe müsste man entweder gar nichts oder nur einen kleinen Betrag übernehmen. Dies wäre dann von den Einnahmen abhängig.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Wen man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun an als Gewerbeschein.

Dieser Schein erlaubt es dem Gewerbetreibenden allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt zu beginnen und Gewinne zu erwirtschaften. Dies kann man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Dieses muss man nicht selber aufsuchen.

Das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden selbst, unter anderem eben das Finanzamt, die IHK oder HWK und auch die Berufsgenossenschaften. Ein Kleingewerbe anmelden kann man ebenfalls nur beim Amt der Finanzen, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.

Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?

Falls man von vorneherein weiß, dass man ein Kleingewerbe anmelden möchte, dann sollte man dies schleunigst tun. Grundsätzlich gibt es feste Definition, wann man denn eine gewerbliche Tätigkeit anmelden müsste. Wenn man nämlich eine Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Gewinne zu erwirtschaften, dann ist man dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung zu beantragen.

Was wird wenn man die Anmeldung nicht vornimmt?

Von dieser Pflicht sind Freiberufler und Leute, die unter die Hobbyregelung fallen und somit nicht mehr wie 410 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften. Alle anderen müssen die Anmeldung so schnell wie möglich vornehmen. Ansonsten kann ein saftiges Bußgeld drohen.

Zahlungen von bis zu 1000 Euro und mehr sind keine Seltenheit. In der Landeshauptstadt Bayerns, in München, werden sogar Bußgelder verhängt, in Höhe von rund 50.000 Euro. Zwar ist dies nur in den allerschlimmsten Fällen der Fall, dennoch sollte dies einem verdeutlichen, das damit nicht zu spaßen ist, da solche Summen den finanziellen Ruin bedeuten könnten.

Kann man ein Kleingewerbe auch rückwirkend anmelden?

Man hat die Möglichkeit das Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Falls man bisherige Steuern nicht gezahlt hat, müsste man diese nachzahlen. Auf diese Steuern würde man dann noch einen vorher festgelegten Zinssatz drauf berechnen.

Wer muss kein Kleingewerbe anmelden?

Unabhängig von der Art des Gewerbes, ob nun eine UG oder ein Kleingewerbe, gibt es Leute, die keine Anmeldung beim Amt des Gewerbes benötigten. Dazu zählen die Freiberufler.

Diese werden unterteilt in die Katalog– und die Katalogähnlichen Berufe. Zunächst gab es nur die Katalogberufe. Zu diesen gehören Berufe wie Ärzte, Ingenieure und Anwälte. Also nur ein eher kleiner Kreis von üblichen Berufen. Die große Masse würde sich hier nicht wieder finden.

Im Laufe der Zeit kamen dann die Katalogähnlichen Berufe dazu. Dadurch wurde die Liste um ein vielfaches länger und viele Berufe kamen mit rein, die eher ein breiteres Spektrum an potenziellen Unternehmern abdeckt. Zu diesen gehören Berufe wie Schriftsteller, Fotografen, Journalisten oder Künstler.

Freiberufler müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und den Bogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Dadurch, dass diese kein Gewerbe besitzen, sind diese auch von der Zwangsmitgliedschaft bei der IHK befreit. Auch kein Anmeldung vornehmen müssen sind Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen mit einer gewöhnlichen Tätigkeit, einem Hobby sozusagen, bis zu 410 Euro im Jahr verdienen, ohne beim Gewerbeamt vorstellig werden zu müssen.

Was braucht man um ein Kleingewerbe anmelden zu können?

Man benötigt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und auf diesem muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Diesen Fragebogen erhält man vom Finanzamt.

Das Finanzamt meldet sich innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Anmeldung bei dem Amt des Gewerbes per Post. Falls innerhalb dieser Zeitspanne keiner etwas von sich geben sollte, dann erst sollte man selbst aktiv werden und nachfragen was Sache ist. Der steuerliche Erfassungsbogen ist sieben Seiten lang. Daher empfiehlt es sich auch, wenn man dieses in Ruhe und mit größter Aufmerksamkeit ausfüllt.

Die gewerbliche Tätigkeit aufpassen!

Neben der Kleinunternehmerregelung muss man beispielsweise auch Angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist es wichtig, dieses so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch wirklich so stimmen.

Nachdem man den Bogen ausgefüllt und zurückgeschickt hat, erhält man in der Regel die Umsatzsteuer Identifikationsnummer. Leute die allerdings ein Kleingewerbe angemeldet haben, erhalten keine neue Steuernummer. Diese verwenden die private Nummer, die jeder Bürger nach der Geburt erhalten, auf den Rechnungen.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Kleingewerbetreibende haben ihren Namen daher, weil sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben. Die Regelung ist eine Hilfestellung für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen.

Dazu muss man wissen, dass in Deutschland Unternehmen monatlich, vierteljährlich oder jährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen. Kleingewerbe sind allerdings von dieser Pflicht befreit und müssen daher auch keine Voranmeldungen abgeben und Umsatzsteuer abführen.

Dafür muss man allerdings eine ganz bestimmte Voraussetzung erfüllen: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz (früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Umsatz erwirtschaften.

Falls man mal mehr Umsätzen sollte, dann gilt die Regelung nicht mehr und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen. Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss. Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht mehr tun.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Gründer erhalten während der Gewerbeanmeldung ein Formular, welches am Ende der Anmeldung als kopierte Version als ein Gewerbeschein fungiert.

Allerdings sind die meisten Leser auf dieser Seite noch kurz vor der Anmeldung und haben noch keinen genauen Plan, wie denn ein solcher Schein aussehen würde und welche Fragen auf einen warten könnten. Daher erhältst du hier auf GewerbeAnmeldung.com einen kleinen exklusiven Einblick.

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Betrieb machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen muss man Angaben zum Betrieb. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Ein Kleingewerbe anmelden kann jeder, doch es auch fortführen und die ganzen Kosten decken auch? Bestimmt, denn die Kosten sind sehr gering. Beim Kleingewerbe ist es besonders signifikant, da man auch einiges an Steuern sparen kann und im besten Fall weder die Umsatzsteuer, noch die Gewerbesteuer zahlen muss.

Da die meisten Leser noch vor dem Kleingewerbe gründen stehen, wäre es hier ratsam, die Bearbeitungsgebühr bei der Gewerbeanmeldung bei dem Amt des Gewerbes mit aufzunehmen. Diese betragen rund 20 bis 60 Euro und können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Muss die Kleingewerbetreibende bei der IHK antreten?

Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten.

Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr.

Falls man ein hauptberufliches Unternehmen führen sollte, dann muss man in der Regel auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Die kleinste Summe, die gezahlt werden muss, betragen rund 200 Euro. Studenten beispielsweise müssten in dem Fall nur 100 Euro bezahlen. Weitere Kosten hat ein Kleingewerbe nicht.

Ist ein Kleingewerbe befreit von den Steuern?

Nein, auch wenn dies immer wieder versucht wird zu suggerieren. Was allerdings stimmt ist, das man, wenn man die erforderlichen Voraussetzungen erreicht, man am Ende nur die Einkommensteuer zahlen muss. In Deutschland darf man einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen.

Wenn man dann auch noch unter der Kleinunternehmerregelung bleibt, dann zahlt man zudem keine Umsatzsteuer. Daher ist die Vermutung immer sehr hoch, dass man bei einem Kleingewerbe keine bis wenige Steuern zahlt. Zumindest die Tatsache, das man nur geringe Steuern zahlen muss, die stimmt.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?

Bloß ein Kleingewerbe anmelden und dabei hoffen, jede Menge zu verdienen? Natürlich geht das bei einem Kleingewerbe! Auch wenn das viele Leute gar nicht wahrhaben wollen, doch man sehr viel mit einem solchen Gewerbe verdienen. So viel sogar, dass diese das eigentliche Gehalt wahrscheinlich um ein vielfaches übersteigen dürfte.

Mit einem Kleingewerbe darf man nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften. Falls man diese überschreiten sollte, dann ist man zur Buchführung gezwungen bzw. wird dann nicht mehr kleines Unternehmen gesehen und muss sich dann beispielsweise der HGB unterordnen.

Man darf außerdem bei diesen ganzen Summen nicht vergessen, dass man hierbei auch einiges versteuern muss. Beispielsweise kommen auf einen die Gewerbesteuer, die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer zu. Dennoch können sich diese Umsätze sehen lassen.

Fazit:

Ein Kleingewerbe anmelden muss man nicht beim Gewerbeamt, sondern beim Finanzamt. Dies tut man, indem man auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Dieser ist die Voraussetzung dafür, das man als Kleingewerbe gilt und viele Vorteile als Unternehmer genießen kann.

 

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?


Bevor man überhaupt ein Kleingewerbe anmelden kann, muss man vorher beim Gewerbeamt vorstellig werden. Kleiner Spoiler: ein Kleingewerbe kann man nicht beim Amt des Gewerbes anmelden! Dennoch musst du diesen Prozess kennen, da dieser die Voraussetzung für die Kleingewerbe Anmeldung ist. Wir halten alles auch ganz kurz, versprochen!

Gewerbe anmelden: Vor Ort oder mit Termin?

Also, die erste Aufgabe eines Gewerbetreibenden ist, das zuständige Gewerbeamt ausfindig zu machen. Als nächstes muss man schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint, eventuell einen Termin benötigt oder ob man die Anmeldung auch per Online durchführen kann.

Nachdem man auch dies erledigt und das Gewerbeamt aufgesucht hat, geht es wie folgt weiter: man zahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr vor Ort, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Diese Gebühr muss man unabhängig von der Art des Gewerbes bezahlen. Nachdem man dies erledigt hat, muss man einige Dokumente vorlegen.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Zum Schluss erhält man dann ein Formular, welches man entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen kann. In der Regel lohnt es sich, wenn man das Formular direkt bei dem Gewerbeamt ausfüllt. Die Gewerbeanmeldung dauert so nicht unnötig länger und bei Fragen kann der Beamte helfen.

Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbe und zum Gewerbetreibenden machen. Bereits hier muss man die Frage beantworten, ob man das Kleingewerbe denn nun hauptberuflich oder nebenberuflich führen möchte.

Falls man dieses hauptberuflich führen sollte, dann sollten Gewerbetreibende wissen, dass diese dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche aus bezahlen müssten. Auch kann es bei einigen nebenberuflich selbstständigen sein, dass diese einen Teil der Krankenversicherung bezahlen müssen. Dies wäre dann zum einen abhängig von der vertraglichen Situation und von den Einnahmen des Gewerbes.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Wen man nun das Formular vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein.

Mit diesem kann man allerdings noch nicht mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, dafür muss man vorher beim Finanzamt vorstellig werden bzw. den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurückschicken.

Eine wichtige Notiz: das Gewerbeamt schickt die Daten des Gewerbetreibenden automatisch weiter an die anderen Behörden. Darunter eben dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer, sowie der Berufsgenossenschaft.

Eine kurze Anmerkung zur Berufsgenossenschaft: Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Gründer, die Mitarbeiter haben, müssen hier ihre Arbeitnehmer versichern lassen. Falls man keine Mitarbeiter hat, hat man auch keine Kosten, denn sich selbst müssen Gewerbetreibende nicht versichern lassen. Falls du dich Fragen solltest, wann du denn überhaupt ein Kleingewerbe anmelden kannst, dann auch hier eine kurze Spoiler Warnung: dies tut man ebenfalls beim Finanzamt!

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:

  • wie der Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht man hat,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.

Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?

Wann man die Anmeldung beim Gewerbeamt zu vollziehen hat, ist in der Bundesrepublik klar geregelt. Wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, die nicht auf einem Angestelltenverhältnis beruht, dann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen. Das ist so klar festgelegt worden.

Wann muss ich die Gewerbe anmelden?

Wenn du bereits schon weißt, das du die Anmeldung eines Kleingewerbes als Ziel auserkoren hast, dann solltest du dieses so schnell wie möglich vornehmen. Ansonsten kann es sein, dass du mit harten finanziellen Konsequenzen rechnen muss.

In Deutschland zahlt man nämlich für das Vergehen, die Anmeldung nicht beantragt zu haben, bis zu 1000 Euro und mehr. Beispielsweise zahlt man für ähnliche Vergehen in München bis zu 50.000 Euro. Solch eine Summe würde für viele den absoluten finanziellen Ruin bedeuten und ist der Albtraum eines jeden Gründers. Es ist daher umso wichtiger, dass man die Anmeldung sehr ernst nimmt.

Kann man ein Kleingewerbe auch rückwirkend anmelden?

Man hat die Möglichkeit, die Anmeldung eines Kleingewerbes auch noch rückwirkend zu tun. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen.

Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls noch bezahlen müsste. Eine höhere Summe auf einmal zu zahlen kann ebenfalls ein großer Akt sein. Wer also ein Unternehmen anmelden möchte, sollte dies so schnell wie möglich erledigen.

Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?

Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, benötigt man vom Finanzamt den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Gewerbetreibende müssen diesen Bogen nicht selbst anfordern, sondern erhalten diesen automatisch nach der Anmeldung beim Amt des Gewerbes. Nach der Anmeldung dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man diesen Bogen erhält.

Falls es etwas länger dauern sollte, was durchaus Mal vorkommen kann, dann genügt es aus, wenn man einmal kurz beim Finanzamt anruft und nachfragt. Wenn man dann einmal diesen Bogen in den Händen hat, dann merkt man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten ein kleiner Brocken ist.

Es ist daher ratsam, dass man sich für die Beantwortung der Fragen ausreichend viel Zeit lässt. Es gibt insbesondere zwei wichtige Felder, die man mit einem besonderen Augenmerk ausfüllen sollte. Das wäre zum einen die mit der Kleinunternehmerregelung.

Was wird wen man die Regelung in Anspruch nimmt?

Wer wirklich ein Kleingewerbe anmelden möchte, der muss diese Regelung in Anspruch nehmen, ansonsten gilt man nicht als Kleingewerbe. Wer diese Regelung in Anspruch nimmt, profitiert von vielen Begünstigungen. Sofern einige Bedingungen erfüllt worden sind, zahlt man beim Kleingewerbe beispielsweise keine Umsatzsteuer.

Des Weiteren müssen Kleingewerbetreibende keine Buchführung betreiben. Diese wird durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung ersetzt. Zudem sind Kleingewerbe nicht dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet. Sofern man diese nicht in Anspruch nehmen sollte, dann darf man dieses Gewerbe für die kommenden fünf Jahre nicht mehr als Kleingewerbe anmelden. Darüber sollten sich Gewerbetreibende bewusst sein.

Beschreibung der gewerblichen Tätigkeit

Ein weiteres wichtiges Feld, ist die Beschreibung der gewerblichen Tätigkeit. Diese sollte man so umfassend wie möglich beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau überprüft, ob denn auch die Angaben wirklich so stimmen. Falls sich im Laufe der Zeit etwas an der Tätigkeit ändern sollte, muss man dies unverzüglich dem Finanzamt melden.

Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.

Kann man ein Kleingewerbe auch online anmelden?

Nicht direkt. Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung auf dem steuerlichen Erfassungsbogen in Anspruch nehmen. Jedoch kann man die normale Anmeldung bei dem Gewerbeamt so beantragen, so dass am Ende man dann doch automatisch vom Finanzamt den Bogen erhält.

Die Online Anmeldung ist eine kleine Revolution. Gründer können bequem von Zuhause aus ein Gewerbe anmelden. Vor allem für Menschen, die aufgrund ihrer Arbeit bisher nie wirklich die Zeit gefunden hatten, zu den entsprechenden Öffnungszeiten beim Amt des Gewerbes zu erscheinen, ein wahrer Segen.

Wie lange dauert die Online Anmeldung?

Für die Online Anmeldung benötigt man nicht mehr wie 20 Minuten. Man kann diese unabhängig der Uhrzeit erledigen. Man benötigt in der Regel die Kopien der Unterlagen, die erforderlich sind und muss diese dann auf der Seite hochladen. Die Bearbeitungsgebühr kann bequem per Bank gezahlt werden. Dann ist man auch bereits fertig und das Gewerbeamt muss dann nur noch die Daten verarbeiten und weiterleiten.

  • Doch zwei Mankos gibt es dann doch. Einige Ämter akzeptieren keine elektronische Unterschrift, wie es in Hamburg zum Beispiel der Fall ist. Dann muss man die eigene Unterschrift entweder per Post oder vor Ort persönlich abgeben.
  • Das andere Manko ist in dem Sinne dann viel gravierender: noch wird dieser Online Service nicht flächendeckend in ganz Deutschland angeboten. Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens wird man hier fündig. Alle anderen Städte versuchen, diese Art der Anmeldung zu adaptieren.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dazu muss man wissen, dass in Deutschland Unternehmen monatlich, vierteljährlich oder jährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen.

Kleingewerbetreibende sind allerdings von dieser Pflicht befreit und müssen daher auch keine Voranmeldungen abgeben und Umsatzsteuer abführen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften.

Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand geringer wird und man jede Menge Steuern sparen kann. Es lohnt sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht. Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch wirklich einen Profit verspricht. Falls man diese Option nicht ziehen sollte, dann darf man das aktuelle Gewerbe für die kommenden fünf Jahre nicht mehr als ein Kleingewerbe anmelden.

Des Weiteren wird beim Kleingewerbe die Buchführung ersetzt durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung. Zudem sind Kleingewerbe nicht dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet. Die HGB hat strengere Regeln. Demnach sinkt nicht nur der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe, sondern auch die Regelungen werden deutlich gelockert.

Was ist der Kleingewerbeschein?

Es ist eines, wenn nicht sogar das größte Mysterium, rund um das Kleingewerbe und die Antwort darauf ist genauso einfach und unspektakulär: es gibt nämlich keinen Kleingewerbeschein. Jeder Gewerbetreibender, egal ob Gesellschafter einer GmbH oder ein Kleingewerber, erhält ein und denselben Gewerbeschein vom Gewerbeamt.

Es gibt nur diesen einen Schein. Falls du bisher im Internet etwas anderes dazu gefunden haben solltest, dann kannst du diese Information auch direkt wieder vergessen.

Der Grund, weshalb viele Gründer annehmen, dass es wohl einen besonderen Schein für das Kleingewerbe gibt, liegt unter anderem daran, dass man bei dem Amt des Gewerbes ein Kleingewerbe als solches gar nicht als Rechtsform auswählen kann. Daher vermuten viele, das Kleingewerbetreibende einen eigenen Schein bekommen müssen. Doch den gibt es nicht. Nach der Anmeldung erhält JEDER den GLEICHEN Gewerbeschein!

Muss jeder ein die Gewerbeanmeldung beantragen?

In Deutschland herrscht die Gewerbeordnung GeWo. Diese sagt aus, dass jeder, der ein klein Gewerbe anmelden möchte, dies auch tun darf. Wer sich jetzt die Hände reibt und direkt die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, dem sei gesagt: es gibt einige Ausnahmen, die dies gar nicht benötigen! Denn es gibt auch Selbstständige, die kein Gewerbe besitzen und dennoch Kleinunternehmer sind. Es handelt sich hierbei um die Freiberufler.

Freiberufler sind Leute, die ebenfalls Steuern bezahlen, beim Amt der Finanzen vorstellig werden, jedoch nicht das Amt des Gewerbes aufsuchen müssen. Die Liste der freien Berufe ist relativ lang. Darunter sind Berufe dabei wie:

  • Ärzte,
  • Anwälte,
  • Zahnärzte,
  • Designer,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Künstler,
  • Fotografen,
  • und viele mehr.

Muss jedes Unternehmen bei der IHK Mitglied werden?

Nicht jeder Unternehmer, doch jeder Gewerbetreibende, ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Pflicht, von der man sich nicht befreien lassen kann.

Man muss es so hinnehmen, wie es ist. Das ist unter anderem eines der Gründe, weshalb so viele Gewerbetreibende gegen die IHK sind. Zwar sind die Gebühren relativ günstig, und dennoch gleichzeitig nervig. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70€ Gebühren im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300€ im Jahr.

Auch können diese Gebühren weiter anwachsen und sind abhängig von den eigenen Einnahmen. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt..

Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.

Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen.

Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?

Wenn man das Wort Kleingewerbe hört, dann denkt man nicht an eine Halbe Million Umsatz pro Jahr, oder? Wer dennoch auf diese Summe getippt hat, liegt goldrichtig! Denn mit einem Kleingewerbe kann man nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn pro Jahr erwirtschaften.

Das ist eine immense Summe, wenn man sich einmal vorstellt, welche Vorteile man nebenbei noch genießen darf. Hierbei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch einige Steuern abzugeben hat. Dennoch kann man jede Menge Geld mit einem solchen Unternehmen verdienen!

Welche Kosten hat ein Kleingewerbe?

Das Besondere an einem Kleingewerbe ist, dass dieses nur sehr geringe Kosten verursacht. Da die meisten Leser noch vor ihrer Gewerbeanmeldung stehen, sollten wir die einzigen Fixkosten erwähnen, die es gibt. Das sind die Bearbeitungsgebühren beim Amt des Gewerbes, die rund 20 bis 60€ betragen.

Die einzigen laufenden Kosten, die man hingegen hätte, sind die, wenn man ein Hauptgewerbe angemeldet hat und die Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlen müsste. Diese Kosten würden rund 200€ monatlich bzw. jährlich dann 2400€ betragen.

Jedoch kann man diese Kosten von der Einkommensteuer absetzen, indem man diese als Betriebsausgaben angibt. Bis zu 1900€ kann man so dann von der Steuer absetzen.

Weitere Kosten, die anfallen, sind die, durch die Mitgliedschaft bei der IHK. Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr.

Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen würden. Natürlich können auch weitere Zahlungen auftreten, wenn man z B eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Neuanschaffungen tätigt oder Partnerschaften eingeht. Doch diese Kosten gelten nicht für alle Gewerbetreibende und sind daher sehr individuell.

Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?

Der Glaube ist weit verbreitet, dass das beliebteste Gewerbe der Deutschen von den Steuern befreit ist, doch stimmt das? Schauen wir uns das einmal genauer an: Wenn man als Kleingewerbe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen, wenn man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000€ Umsatz (früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000€ Umsatz erwirtschaften. Falls die Grenze übersteigt werden sollte, dann dann gilt die Regelung nicht und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen.

Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss. Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht beantragen.

Damit wären die Umsatzsteuer bereits umgegangen worden. Außerdem darf man in Deutschland einen Freibetrag von 24 500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen.

Am Ende müsste man nur noch die Einkommensteuer zahlen, wo man einige Betriebsausgaben mit angeben und somit diese auch absetzen kann. Es stimmt also, dass man bei einem Kleingewerbe sehr viele Steuern sparen kann. Doch vollständig von der Steuer befreit ist ein Kleingewerbe jedoch nicht.

 

Der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmen

Was sind Kleinunternehmer?


Jeder Gründer hat schon Mal was von einem Kleinunternehmen gehört, von dem Begriff Kleingewerbe oder auch über Freiberufler. Doch was macht nun den Kleinunternehmer aus? Kleinunternehmer können sowohl Gründer eines Gewerbes sein, als auch Freiberufler.

Was beide gemeinsam haben, ist, dass diese die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben, auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Damit man eben auch als Kleingewerbe, als Kleinunternehmer angesehen wird, muss man eben diese Kleinunternehmer Regelung in Anspruch nehmen.

Was unterscheidet Kleingewerbe von Kleinunternehmern?

Der Begriff Kleinunternehmer stammt aus dem Umsatzsteuerrecht. Bis zu einem Umsatz von 22.000 Euro pro Jahr dürfen Kleinunternehmer verdienen ohne auf ihren Rechnungen eine Umsatzsteuer angeben zu müssen.

Das hat unweigerlich den Vorteil dass damit der bürokratische Aufwand stark gesenkt wird. Außerdem ergeben sich im Privatkundengeschäft Preisvorteile gegenüber Wettbewerbern, da eben die Umsatzsteuer weg fällt.

Durch den preislichen Vorteil kann man die eigenen Dienste für einen günstigeren Preis anbieten als Mitbewerber, was wiederum potenzielle Kunden dazu bewegen kann, das Angebot eher anzunehmen. Jedoch muss auch bedenken, dass einige interessierte Unternehmen genau diese Umsatzsteuer mit angegeben haben möchten, damit sie später Steuern absetzen können.

Von wo stammt der Begriff Kleingewerbe?

Der Begriff Kleingewerbe wiederum stammt aus dem Handels- und Gewerberecht. Wegen des eingeschränkten Geschäftsumfanges muss ein Kleingewerbetreibender die Vorschriften des Handelsgesetzbuches nicht beachten.

Das erspart Kleingewerbetreibenden die doppelte Buchführung, was eine sehr große Erleichterung darstellt. Doch was bedeutet das nun? Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer, die ein Gewerbe betreiben, sind zugleich Kleingewerbetreibende.

Wie lange können Kleingewerbetreibende als Kleinunternehmer bleiben?

Kleingewerbetreibende können nur solange Kleinunternehmer sein, bis die Umsatzgrenzen eingehalten werden. Der Umsatz im vorherigen Jahr darf nicht mehr wie 22.000 Euro (früher 17.500 Euro) und im laufenden Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro überschreiten. Hat man erst jetzt oder ist gerade noch dabei, Kleinunternehmer zu werden, dann darf man im ersten Jahr den Umsatz von 22.000 Euro nicht überschreiten.

Müssen Kleinunternehmer immer Besitzer eines Gewerbes sein?

Kleinunternehmer müssen nicht immer Besitzer eines Gewerbes sein. Beispielsweise zählen auch Freiberufler als Kleinunternehmer. Was alle Kleinunternehmer gemein haben, ist, dass diese die Einnahme Überschuss Rechnung nutzen, um den Gewinn zu ermitteln. Der bildet zusammen mit allen anderen persönlichen Einkünften die Berechnungsgrundlage für die Einkommensteuer.

Freiberufler müssen sich beim Finanzamt anmelden, Gewerbetreibende erhalten dies automatisch, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Auf diesem kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, um eben als Kleinunternehmen keine Umsatzsteuer auf Rechnungen schreiben zu müssen.

Wer gilt als Freiberufler?

Wer unter anderem als Freiberufler gelten darf, ist in Deutschland klar geregelt. Diese gehören unter anderem zu der Kategorie der Katalogberufe. Im § 18 des Einkommensteuergesetzes heißt es:

„Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte,

Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer,

Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.

Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird.“

Das sind allerdings Berufe, die nicht unbedingt in der breiten Masse häufig vorkommen. Daher wurden im Verlauf der Jahre auch die Katalogähnlichen Berufe hinzugefügt. Nicht ausschließlich eine staatliche Fachausbildung oder ein staatlich anerkannter Berufsabschluss ermöglicht eine Tätigkeit als Freiberufler in der entsprechenden Berufssparte. Auch eine nichtstaatliche Ausbildung, langjährige Berufserfahrung oder eine Zulassung eröffnet den Weg zur Anerkennung als Freiberufler.

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?

Wer nun ein Kleingewerbe anmelden möchte, der muss zunächst beim Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. Dann muss man schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint oder ob man einen Termin benötigt.

Nachdem auch dies geklärt worden und man an dem Tag der Gewerbeanmeldung angekommen ist, geht es wie folgt weiter: man zahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro kostet.

Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde ändern. Außerdem zahlt man diese Gebühr unabhängig von der Rechtsform. Außerdem muss man noch einige Dokumente vorzeigen.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?

Wen man die erforderlichen Dokumente vorgezeigt hat, erhält man im Anschluss ein Gewerbeformular, welches man dann entweder vor Ort oder von Zuhause aus ausfüllen kann. In der Regel wäre es aber hilfreicher, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt.

Zum einen deshalb, weil der Beamte vor Ort direkt bei Fragen eingreifen und helfen kann. Zum anderen auch allein schon deshalb, weil so die Gewerbeanmeldung etwas weiter nach hinten verschoben wird.

Denn erst wenn man das Formular ausgefüllt hat, erhält man im Nachhinein den Gewerbeschein. Das Formular enthält nur eine Seite. Auf diesem muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Wen man nun das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende, welche dann von nun an als Gewerbeschein fungiert. Dieser Gewerbeschein allerdings gibt einem noch nicht die Möglichkeit, mit dem Gewerbe bereits anfangen zu dürfen und Gewinne zu erwirtschaften.

Das darf man nämlich erst nach der Anmeldung beim Finanzamt bzw. nachdem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat. Diesen muss man nicht selber anfordern, sondern das Gewerbeamt informiert automatisch nach der Gewerbeanmeldung die weiteren Behörden.

Darunter auch das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften. Auch bei den beiden anderen Behörden muss man nicht vorstellig werden, sondern der Gewerbetreibende wird dort automatisch angemeldet.

Bei der IHK muss man die Mitgliedschaft als Gründer eines Gewerbes angehen und zahlt dafür eine jährliche Gebühr. Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Sofern man allerdings als Selbstständiger keine Mitarbeiter beschäftigt, dann muss man auch nichts bezahlen. Denn sich selbst müssen Selbstständige dort nicht anmelden.

Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Bis wann man die Gewerbeanmeldung vornehmen muss, ist klar geregelt. Wer also bereits an dieser Stelle weiß, dass er ein Kleingewerbe anmelden möchte, der sollte sofort das Gewerbeamt in der Stadt aufsuchen. Denn wenn man die Gewerbeanmeldung nicht vornimmt, dann muss man mit einem Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr rechnen.

In München werden gar Bußgelder in Höhe von rund 50.000 Euro verhängt. Das würde für die meisten Leute der absolute finanzielle Ruin bedeuten. Aufgrund einer solchen Lappalie zu solchen Engpässen gezwungen sein, so sollte es niemals sein.

Kann man ein Kleingewerbe auch rückwirkend anmelden?

Keine Bange, man hat auch die Möglichkeit das Gewerbe noch rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen.

Auch käme auf die Steuern ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls bezahlen müsste. Auch kann es sein, dass die Ämter weiterhin Bußgelder verteilen. Zwar lassen sie bei eher kleineren Beträgen eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Da die meisten Leser auf der Seite noch vor der Anmeldung stehen, nehmen wir in unserem Beispiel für die Kosten auch die Bearbeitungsgebühr beim Gewerbeamt mit rein. Diese Gebühr beträgt rund 20 bis 60 Euro und kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem müssen Kleinunternehmer, die hauptberuflich agieren, die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlen.

Die monatliche Gebühr fängt ab 200 Euro an und kann weiter ansteigen, je nachdem, wie die eigenen Einnahmen aussehen. Hochgerechnet auf das Jahr also wären dies ca. 2400 Euro.

Das gute hierbei ist, am Ende des Jahres, wenn man die Steuererklärung macht, kann man die Ausgaben für Krankenkasse als Betriebsausgaben angeben und somit bis zu 1900 Euro von den Steuern absetzen. Das ist eine riesen Summe.

Weitere Kosten, die man bei einem Kleingewerbe hat, sind die, die aufgrund der Mitgliedschaft bei der IHK auftreten. Klein Gewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Das wären somit auch alle Kosten, die man als Kleinunternehmer eines Gewerbes abdecken müsste.

Natürlich können weitere Kosten auftreten, beispielsweise dann, wenn man Mitarbeiter beschäftigt, Räumlichkeiten mietet, Partnerschaften eingeht, Patente anmeldet oder Neuanschaffungen tätigt. Diese Kosten sind allerdings sehr individuell und unterscheiden sich von Kleinunternehmer zu Kleinunternehmer.

Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?

Die erreichbaren Summen bei einem Kleingewerbe sind immens. Auch wenn es viele nicht vermuten würden, dürften die erreichbaren Einnahmen beim Kleingewerbe so hoch sein, dass sie die aktuelle Haupteinnahmequelle der meisten Leser übertreffen dürfte. Denn mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften, pro Jahr. Eine immense Summe.

Dabei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch noch die Umsatzsteuer ausweisen muss, Gewerbesteuern zahlt und auch die Einkommensteuer drauf kommt. Ebenfalls muss man diese Summen auch erst einmal verdienen. Doch trotz all dem zeigt uns das Kleingewerbe sehr wohl auf, welches Potenzial es besitzt.

Wann muss man sich beim Finanzamt anmelden?

Gewerbetreibende müssen sich nicht ans Finanzamt wenden, denn die erfolgt automatisch. Nach der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis Kleinunternehmer Post vom Amt der Finanzen erhalten.

Falls innerhalb dieser Zeitspanne nichts eingetroffen sein sollte, dann erst kann man einmal nachfragen, was denn nun Sache ist. Freiberufliche Kleinunternehmer hingegen müssen das zuständige Amt der Finanzen selbst aufsuchen und von dort den steuerlichen Erfassungsbogen erhalten. Alle Kleinunternehmer erhalten den Bogen zur steuerlichen Erfassung.

Wenn man diesen einmal in den Händen hält, dann merkt man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten ein kleiner Brocken ist. Daher ist es wichtig, dass man sich für die Beantwortung der Fragen ausreichend viel Zeit nimmt.

Insbesondere zwei Felder sind hierbei sehr wichtig: das, wo man die Kleinunternehmerregelung beanspruchen muss, und das, wo man die selbstständige Tätigkeit beschreiben muss.

Hat man den Bogen dann endlich ausgefüllt und abgeschickt, kann man endlich damit beginnen, Gewinne zu erwirtschaften. Kleinunternehmer erhalten in der Regel keine Steuernummer. Auf Rechnungen gibt man die private Nummer an, die jeder Gründer seit der Geburt erhält.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Kleingewerbetreibende haben ihren Namen daher, weil sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben. Doch was genau ist diese Regelung überhaupt und für was ist diese gut?

Die Regelung ist eine Hilfestellung für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dazu muss man wissen, dass in Deutschland Unternehmen monatlich, vierteljährlich oder jährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen. Kleingewerbetreibende sind allerdings von dieser Pflicht befreit und müssen daher auch keine Voranmeldungen abgeben und Umsatzsteuer abführen.

Man muss dafür allerdings eine ganz bestimmte Voraussetzung erfüllen: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Falls man mal mehr Umsätzen sollte, dann gilt die Regelung nicht und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen.

Wann muss man die Kleinunternehmerregelung beantragen?

Es ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss. Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht tun.

Ist die Mitgliedschaft bei der IHK für Kleingewerbetreibende verpflichtend?

Ja, für Kleinunternehmer, die gleichzeitig auch Gewerbetreibende sind, ist die Mitgliedschaft bei der IHK verpflichtend. Man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen.

Kleinunternehmer, die ein Kleingewerbe besitzen, zahlen jährlich rund 30 bis 70 Euro. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300 Euro pro Jahr. In beiden Fällen können die Gebühren ansteigen, allerdings sind sie abhängig von den eigenen Einnahmen.

Falls der jährliche Umsatz unter 5200 Euro betragen sollte, dann muss man keine Gebühren zahlen. In dem Sinne kommt die IHK den Unternehmen entgegen. Doch dann gibt es noch eine unschöne Seite an ihr..

Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung. Diese Rechnung kann es ganz schön in sich haben. Vor allem wenn man gerade dabei ist, Neuanschaffungen zu tätigen oder Koorperationen einzugehen, muss man diese höchstwahrscheinlich über mehrere Wochen hinweg verschieben.

Doch keine Panik… GewerbeAnmeldung.com fragen. Denn es gibt eine Möglichkeit, dem ganzen zu entkommen. Als Personengesellschaft kann man nämlich innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen.

Du kannst hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen. Dort prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0€ gesenkt werden können.

Ja, du hast richtig gelesen, die Möglichkeit, dass man sogar gar nichts zahlen muss, ist gegeben. Zwar gibt es dafür keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Für weitere Informationen klicke hier ->

Fazit:

Derjenige der Kleinunternehmer ist, kann sowohl ein Gewerbe besitzen, als auch eine freiberufliche Tätigkeit ausüben. Kleingewerbe hingegen sind lediglich nur Gewerbetreibende, auch wenn die Kleinunternehmer sind.

 

Ein kleines Unternehmen richtig anmelden

Wo muss ich mich als Kleinunternehmer anmelden?


Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, musst du beim Gewerbeamt deiner zuständigen Stadt vorstellig werden. Mittlerweile bieten auch viele Städte den Service der Online Anmeldung an. Recherchiere im Internet, ob dies in deiner Stadt möglich ist.

Beispielsweise kannst du in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens, in Bayern, Hamburg oder auch in Berlin deine Anmeldung online abschließen. Das hat den einfachen Vorteil, dass du zum einen keine langen Wartezeiten mehr und du dein Gewerbe zu jederzeit eröffnen kannst, weil die Öffnungszeiten dich nicht daran hindern.

Sofern dir nur die Option bleibt, persönlich vor Ort zu erscheinen, ist dies auch nicht weiter tragisch, denn die Anmeldung dauert maximal nur eine halbe Stunde. Bei der Kleingewerbe Anmeldung musst du einige Dokumente bei dir haben.

Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?

  • einen gültigen Reisepass oder Personalausweis,
  • eine Meldebescheinigung oder als Nicht-EU-Bürger einen Aufenthaltstitel

Dann gibt es noch einige Genehmigungspflichtige Gewerbe, bei denen du noch weitere Dokumente einreichen musst. Sofern du beispielsweise im Sicherheitsgewerbe tätig sein möchtest, benötigst du außerdem noch ein polizeiliches Führungszeugnis. Falls du ein Gewerbe in der Gastronomie eröffnen willst, benötigst du noch ein Gesundheitsamt.

Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?

Wenn du das Formular korrekt und vollständig ausgefüllt hast, erhälst du deinen Gewerbeschein. Dieser berechtigt dich allerdings noch nicht, dein Gewerbe offiziell zu betreiben. Dies geschieht erst beim Finanzamt bzw. wenn das Gewerbeamt die Informationen dem Finanzamt weiterleitet. Dies dauert in der Regel mehrere Tage bis zu wenige Wochen.

Das Finanzamt schickt dir eine Steuernummer und einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Bei einem klein Gewerbe darf man auch seine eigene Steuernummer verwenden, doch dies ist abhängig vom Finanzamt.

Bei dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist es wichtig, dass du alles korrekt angibst, sowohl deine Tätigkeit, als auch das, was du denkst, im Laufe des Jahres verdienen zu können. Das Finanzamt überprüft nämlich genau, um welche Art von Tätigkeit es sich bei deinem Gewerbe handelt. Deshalb solltest du auch deine unternehmerischen Tätigkeiten nicht zu eng fassen.

Wann muss ich ein Kleinunternehmen anmelden?

Wenn man weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dann sollte man so schnell wie möglich die Gewerbeanmeldung vornehmen. Wann man in Deutschland genau dazu verpflichtet wird, die Gewerbeanmeldung vorzunehmen ist ebenfalls klar geregelt.

Wenn man nämlich eine Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen wirtschaftlichen Profit zu erwirtschaften, dann muss man ein Gewerbe anmelden.

Ausgenommen von dieser Regel sind Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen im Jahr mit einer Tätigkeit (einem Hobby) bis zu 410 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbepflichtig zu werden. Auch müssen Freiberufler nicht den Gang zum Gewerbeamt machen. Diese müssen lediglich die Anmeldung beim Finanzamt vornehmen. Alle anderen sind dazu verpflichtet.

Was wird wen man die Gewerbe nicht anmeldet?

Falls man nicht anmeldet, dann muss man mit einem Bußgeld in höhe von rund 1000 Euro und mehr rechnen. In München beispielsweise können in den aller schlimmsten Fällen ein Bußgeld verhängt werden, in Höhe von rund 50.000 Euro. Dies würde für die meisten Leute den finanziellen Kollaps bedeuten. Zwar ist das nicht so häufig der Fall, dennoch sollte dieses Beispiel einem verdeutlichen, dass mit der Gewerbeanmeldung nicht zu spaßen sein sollte.

Kann man ein Kleingewerbe auch rückwirkend anmelden?

Man kann ein Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde das Finanzamt dann noch einen vorher festgelegten Zinssatz drauf berechnen.

Dieses Zurückzahlen der Steuern verhindert die Ämter allerdings nicht daran, dass diese weiterhin die Bußgelder aussprechen können. Zwar lassen diese bei eher kleineren Beträgen mal Milde walten, dennoch sollte man sich nicht allein darauf verlassen und die Gewerbeanmeldung sollte so schnell wie möglich beantragt werden.

Kleinunternehmen anmelden – welche Kosten fallen an?

Kleinunternehmen haben den Vorteil, dass diese nicht nur einen geringeren bürokratischen Verwaltungsaufwand erfordern, sondern auch noch nur wenig Kapital benötigen. Die Kosten für einen Kleinunternehmer sind sehr moderat und überschaubar. Zunächst gibt es die Kosten für den Gewerbeschein.

Von Stadt zu Stadt können sich die Beträge jeweils ändern, dennoch pendeln sich die Kosten zwischen 20 und 60 Euro ein. Sofern du weitere Unterlagen mitbringen musst, musst du weitere Kosten in deine Rechnung nehmen. Z.B muss ein polizeiliches Führungszeugnis erst beantragt werden, welches rund 13 Euro kostet. Auch das Gesundheitszeugnis muss kostenpflichtig für rund 20 Euro erworben werden.

Für Handwerker, die eine Handwerkskarte benötigen fallen Kosten in Höhe von rund 80-100 Euro an. Mehrkosten wirst du bei der Gewerbeanmeldung nicht haben. Nachdem du den Steuerlichenerfassungsbogen ausgefüllt an das Finanzamt zurückgeschickt hast, kannst du deine gewerbliche Tätigkeit beginnen.

Dann erfolgt die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK. Sofern du einem Betrag von 5200 Euro bleibst, zahlst du keine Gebühren. Allerdings kann die IHK für dich auch einen Vorteil bringen, in dem du die unzähligen Angebote dieser nutzt.

Auch musst du dich bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Sofern du allerdings keine Mitarbeiter hast und keine Versicherungen zahlen musst, bleibt dies für dich ohne Kosten.

Als Kleinunternehmen darfst du bis zu 22 000 Euro Umsatz Steuerfrei verdienen. Es kann jedoch vereinzelnd immer wieder vorkommen, dass du von der IHK eine Beitragsrechnung erhältst.

Als Personengesellschaft kannst du dem innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen Wir als Experten prüfen dann für dich, ob eine Möglichkeit besteht, das du die Kosten auf 0 Euro reduzieren kannst. Ja, du hast richtig gelesen.. 0 Euro! Interesse geweckt? Klicke hier für mehr Informationen!

Wer ist Gewerbetreibender und wer Freiberufler?

Wir haben jetzt eine ganze Menge über die Anmeldung beim Gewerbeamt gesprochen, dabei aber bisher eine Personengruppe nicht erwähnt, die diesen Schritt gar nicht gehen muss. Die Rede ist von den Freiberuflern.

Diese üben freie Berufe aus und müssen, da kein Gewerbe vorhanden ist, auch keine Gewerbesteuer zahlen. Allerdings müssen sich diese Leute beim Finanzamt anmelden und erhalten dort ihre Steuernummer.

Ein weiterer Vorteil der Freiberufler ist, dass diese nicht bei der IHK meldepflichtig sind und demnach auch keine Kammerbeiträge leisten müssen. In wenigen Fällen kann es dennoch sein, dass sie sich je nach Beruf bei berufsständischen Kammern anmelden müssen. Die freien Berufe werden unter anderem auch als Katalog- und Katalogähnliche Berufe bezeichnet bzw. diese werden dort als solche gelistet. Berufe die in diese Kategorie fallen sind:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Tierärzte,
  • Apotheker,
  • Notare,
  • Rechtsanwälte,
  • Patentanwälte,
  • Steuerberater,
  • Wirtschaftsprüfer,
  • Architekten,
  • beratende Ingenieure,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten

Es gibt da noch eine ganze Menge anderer Berufe, die nicht alle hier erwähnt werden können, da dies den Umfang des Textes sprengen würde. Allerdings findest du im Netz eine Liste mit den entsprechenden Berufen. Als Freiberufler musst du sowohl die Einkommensteuer, als auch die Umsatzsteuer zahlen.

Wer darf die Kleinunternehmerregelung anwenden?

Von der Kleinunternehmerregelung kann nur derjenige Gebrauch machen, wer die Umsatzgrenze von 22.000 Euro im Gründungsjahr bzw. im Vorjahr oder im darauf folgendem Jahr Maximal 50.000 Euro im Jahr nach der Gründung bzw. im laufenden Geschäftsjahr nicht überschreitet.

Bleibst du danach dauerhaft unter 22 000 Euro Umsatz, kannst du auch bei der Kleinunternehmerregelung bleiben, sofern du das möchtest. Sobald dein Umsatz erstmals zwischen 22000 und 50.000 beträgt, gilt für das folgende Jahr die Regel nicht mehr und du giltst dann als Einzelunternehmer.

Wie viel darf ich als Kleinunternehmer verdienen?

Kleingewerbetreibende müssen damit Leben, dass ihr kleines Unternehmen nicht so viel Gewinn pro Jahr verspricht. Die gewerbliche Tätigkeit kann noch so lukrativ sein, mit einem Kleingewerbe kann man gar nicht so viel verdienen.. Stimmt das denn auch? Nein, nicht wirklich.

Der Name eines solchen Gewerbes lautet zwar klein, der erreichbare Gewinn und der Umsatz sind hingegen alles andere als klein. Dies dürfte sogar die eigentliche Haupteinnahmequelle von vielen Leuten übertreffen.

Man kann mit einem kleinen Gewerbe nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Dies ist eine unfassbar hohe Summe. Man darf hierbei allerdings nicht vergessen, dass man auch einige Steuern abgeben muss. Darunter die Umsatzsteuer, die Gewerbesteuer und die Einkommensteuer. Jedoch kann man mit etwas Geschickt zwei der drei Steuern umgehen.. wie? Im nächsten Abschnitt geht es weiter!

Kleinunternehmer geworden – dem Arbeitgeber bescheid geben?

In Deutschland gibt es kein Gesetz, das dich dazu verpflichtet, deinem Arbeitgeber im Falle einer Anmeldung beim Ordnungsamt bescheid zu geben. Es gibt allerdings Ausnahmen, wenn es der Vertragsinhalt so vor sieht. Daher ist es wichtig erst einmal zu überprüfen, wie eigene vertragliche Situation denn aussieht. Zu den Ausnahmen zählen unter anderem auch Beamte und Berufssoldaten.

Ein Ermächtigungsgrund würde nur dann deinem Arbeitgeber zustehen, wenn dein Nebengewerbe in Konkurrenz zu seinem steht oder ein anderer Interessenkonflikt vorliegt. Es kann sein, dass dein Arbeitgeber es als Vertrauensbruch interpretieren könnte, wenn du ihn nicht von der Anmeldung erzählst. Schätze daher deine Situation gut ein.

Fazit:

Nachdem man das Unternehmen beim Amt des Gewerbes angemeldet hat, wird das Finanzamt informiert. Dieses meldet sich dann in der Regel innerhalb von sieben bis zehn Tagen beim Gewerbetreibenden. Falls innerhalb dieser Zeitspanne keine Rückmeldung stattfinden sollte, dann erst sollte man selbst beim Amt des Gewerbes vorstellig werden.

Vom Finanzamt erhält man zum einen den steuerlichen Erfassungsbogen, sowie die Steuernummer. Der Fragebogen ist sieben Seiten lang, daher ist es sehr wichtig, dass man diesen mit größter Sorgfalt und Aufmerksamkeit ausfüllt. Unter anderem muss man angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Wenn man diese Option nicht zieht, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für das Gewerbe beanspruchen. Durch das beanspruchen der Regelung meldet man so das Kleingewerbe an.

 

Endlich ein Kleinunternehmen gründen

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?


Das Besondere an einem Kleingewerbe ist, dass dieses nur sehr geringe Kosten verursacht. Da die meisten Leser noch vor ihrer Gewerbeanmeldung stehen, sollten wir die einzigen Fixkosten erwähnen, die es gibt. Das sind die Bearbeitungsgebühren beim Amt des Gewerbes, die rund 20 bis 60€ betragen.

Die einzigen laufenden Kosten, die man hingegen hätte, sind die, wenn man ein Hauptgewerbe angemeldet hat und die Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlen müsste. Diese Kosten würden rund 200€ monatlich bzw. jährlich dann 2400€ betragen.

Jedoch kann man diese Kosten von der Einkommensteuer absetzen, indem man diese als Betriebsausgaben angibt. Bis zu 1900€ kann man so dann von der Steuer absetzen. Weitere Kosten, die anfallen, sind die, durch die Mitgliedschaft bei der IHK. Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten.

Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr.

Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen würden. Natürlich können auch weitere Zahlungen auftreten, wenn man z B eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Neuanschaffungen tätigt oder Partnerschaften eingeht. Doch diese Kosten gelten nicht für alle Gewerbetreibende und sind daher sehr individuell.

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?

Wer die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, der muss beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. In einigen Städten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Anmeldung durchführen kann.

Dann muss man erst einmal schauen, welches Amt denn für einen zuständig ist. Als nächstes müsste man schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint oder einen Termin vorher benötigt.

Nachdem auch dies geklärt und man nun beim richtigen Gewerbeamt erschienen ist, geht es wie folgt weiter: man bezahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Anschließend muss man einige erforderlichen Dokumente vorlegen. Darunter zum Beispiel auch:

  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Nachdem man die erforderlichen Dokumente vorgezeigt hat, erhält man im Anschluss ein Gewerbeformular, welches man dann entweder vor Ort oder von Zuhause aus ausfüllen kann. In der Regel wäre es aber hilfreicher, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt.

Zum einen deshalb, weil der Beamte vor Ort direkt bei Fragen eingreifen und helfen kann. Zum anderen auch allein schon deshalb, weil so die Gewerbeanmeldung etwas weiter nach hinten verschoben wird. Denn erst wenn man das Formular ausgefüllt hat, erhält man im Nachhinein den Gewerbeschein.

Das Formular enthält nur eine Seite. Auf diesem muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Nachdem man nun das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende, welche dann von nun an als Gewerbeschein fungiert.

Dieser Gewerbeschein allerdings gibt einem noch nicht die Möglichkeit, mit dem Gewerbe bereits anfangen zu dürfen und Gewinne zu erwirtschaften. Das darf man nämlich erst nach der Anmeldung beim Finanzamt bzw. nachdem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat. Diesen muss man nicht selber anfordern, sondern das Gewerbeamt informiert automatisch nach der Gewerbeanmeldung die weiteren Behörden.

Darunter auch das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften. Auch bei den beiden anderen Behörden muss man nicht vorstellig werden, sondern der Gewerbetreibende wird dort automatisch angemeldet.

Bei der IHK muss man die Mitgliedschaft als Gründer eines Gewerbes angehen und zahlt dafür eine jährliche Gebühr. Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Sofern man allerdings als Selbstständiger keine Mitarbeiter beschäftigt, dann muss man auch nichts bezahlen. Denn sich selbst müssen Selbstständige dort nicht anmelden.

Wo kann man ein Kleinunternehmen gründen?

Wer ein Kleinunternehmen gründen möchte, der muss vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten. Nach der Gewerbeanmeldung dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man dann diesen Bogen vom Amt der Finanzen erhält. Ist der Bogen dann aber da, merkt man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten, im Gegensatz zum Gewerbeformular, ein kleiner Brocken ist.

Es ist daher sehr wichtig, dass man sich für die Beantwortung der Fragen auch ausreichend viel Zeit nimmt und diese nicht überhastet beantwortet. Insbesondere zwei Felder sind für Gründer sehr wichtig. Das erste Feld handelt von der Kleinunternehmerregelung.

Damit man das Gewerbe als Kleinunternehmen gründen kann, muss man diese Regelung in Anspruch nehmen. Wenn man dies tut, dann muss man unter bestimmten Voraussetzungen keine Umsatzsteuer mehr bezahlen, keine Buchführung betreiben und ist nicht der HGB untergeordnet.

Sofern man die Regel allerdings nicht in Anspruch nehmen sollte, dann darf man das für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe anwenden. Es ist daher sehr wichtig, dass man sich bereits von vorneherein bewusst wird, was man eigentlich möchte.

Ein weiteres wichtiges Feld, handelt von der gewerblichen Tätigkeit. Die gewerbliche Tätigkeit sollte bzw. muss man so ausführlich wie möglich beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau überprüft, ob denn auch die Angaben auch wirklich richtig sind.

Nachdem man den Fragebogen ausgefüllt und zurückgeschickt hat, muss man nur noch die Steuernummer beantragen und könnte dann mit dem Gewerbe beginnen, Gewinne zu erwirtschaften. An dieser Stelle ein wichtiger Hinweis: Kleinunternehmen benötigen keine Steuernummer. Diese nutzen einfach die Steuernummer, die sie seit Geburt an erhalten haben, auf den Rechnungen.

 

Was sind die Kosten, wenn man ein Kleingewerbe anmelden möchte?

Wir leben in einem Land, wo wir hohe finanzielle Sicherheit haben. Dafür sollten wir dankbar sein. Selbst wenn der Verlust eines Arbeitsplatzes droht, so erhält man vom Staat noch einen kleinen Zuschuss der Einnahmen über ein Jahr hinweg als ALG-1. Selbst wenn man danach immer noch nicht fündig wird, kann man durch das Hartz-4 über die Runden kommen.

Wir werden vom Bund nicht im Stich gelassen. Bereits die alten Griechen aus Athen waren damals ihrer Zeit voraus, weil sie ebenfalls das Privileg genossen, „mehr“ zu haben, als andere Länder und sich auf die Entwicklung ihrer Ideen konzentrieren konnten.

Auch hier in Deutschland können wir uns auf das Entwickeln unseres Gewerbes fokussieren, ohne allzu große Gedanken daran zu verschwenden, ob wir am Ende vielleicht beim Hungertuch leiden müssen. Dem ist nicht so. Daher ist es umso wichtiger, dass wir uns über anfallende Kosten rund um die Gewerbeanmeldung keine großen Sorgen machen sollten.

Das bedeutet wiederum nicht, diese Kosten klein zu reden. Es ist sogar sehr wichtig, zu wissen, was einen erwartet. Denn je mehr besser man vorbereitet ist, umso höher ist auch die Wahrscheinlichkeit, das mein ein Problem bereinigen kann.

Nicht umsonst sagt man, das ein Risiko nichts anderes ist, als ein Leck an Informationen. Wenn man nämlich genau weiß, wie man von A nach B kommt, dann gibt es auch keine Probleme auf dem Weg dorthin.

Mit diesem Artikel wirst du genau lernen, wie du ohne Probleme die Kosten für ein Kleingewerbe berechnen kannst, welche Vorteile ein kleines Gewerbe mit sich bringt und wie man als Kleingewerber jede Menge Geld verdienen kann.

Nur hier erhälst du alle wichtigen Informationen rund um die Gewerbeanmeldung. Deshalb kannst du dir genau auch unsere anderen Artikel anschauen. Denn: je mehr du weißt, umso einfacher wird es, erfolgreich zu sein.

Was ist ein Kleingewerbe?


Ein Kleingewerbe ist die beliebteste Rechtsform der Gründung der Deutschen. Kein Gewerbe wird häufiger angemeldet, als ein Kleingewerbe. Das Kleingewerbe gehört zu den Einzelunternehmen bzw. zu den Personengesellschaften und damit nicht zu einer Kapitalgesellschaft, wo man ein Mindestkapital vorweisen muss.

Daher ist diese Art der Gründung sehr kostengüntig, im Verhältnis beispielsweise zu einer GmbH. Doch ein kleiner Spoiler: ein Kleingewerbe als solches, kann man gar nicht beantragen! Ein Kleingewerbe gibt es gar nicht als solches, vielmehr ist dies ein ganz einfaches Gewerbe. Warum man dies trotzdem Kleingewerbe nennt?

Das liegt daran, dass Kleingewerbe Unternehmen sind, welche die Kleinunternehmerregelung für sich in Anspruch genommen haben. Wenn einige Voraussetzungen erfüllt worden sind, müssen diese nämlich keine Gewerbesteuern zahlen.

Des Weiteren müssen Kleingewerbe nicht die Rechte und Pflichten der Kaufleute beachten. Das bedeutet, dass diese keine doppelten Buchführung durchführen müssen. Der buchhalterische Aufwand wird ersetzt durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung.

Außerdem sinkt dadurch der Verwaltungsaufwand auf ein Minimum, im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften. Kleingewerbe müssen weder Bilanzen erstelle, noch Jahresabschlüsse veröffentlichen, diese sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet.

Ein Kleingewerbe kann man demnach nicht beim Gewerbeamt eröffnen, sondern wird vielmehr beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beansprucht.

Das beliebteste Gewerbe der Deutschen?

Mit über 1,4 Millionen sind Freiberufler in Deutschland bereits zahlreich vertreten. Doch bei den gewerblichen Einzelunternehmen gibt es da noch die Kleingewerbetreibenden, die diese Masse an Menschen noch Mal bei weitem übertreffen. Es gibt nämlich bis zu 6!

Millionen Klein- und Kleinstbetriebe in Deutschland. Wenn man bedenkt, dass es insgesamt ohnehin nur 8 Millionen Unternehmen in Deutschland gibt, dann wirkt diese Zahl umso beachtlicher.

Warum das Gewerbe unter anderem so beliebt ist? Da kann man viele Dinge aufzählen: sei es die Steuervergünstigungen, die geringe Markteintrittsbarrieren, die erreichbaren Summen, das geringe Risiko mit einem kleinen Gewerbe in ein finanzielles Desaster zu manövrieren.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Gründer, um keine Gewerbesteuern zu zahlen, solange gewisse Voraussetzungen erfüllt worden sind. Diese sind: man muss versuchen im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22 000 Euro und im zweiten Jahr einen Umsatz von unter 50 000 Euro zu haben.

Wenn das gegeben ist, dann zahlt man keine Gewerbesteuern als Kleingewerbe. Ein Beispiel: wenn man im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von 24 000 Euro hat, dann zahlt man auch keine Gewerbesteuern.

Man kann nämlich einen Freibetrag von 24.500 Euro verdienen, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. So würde allerdings die Regelung nicht mehr greifen, da man den erforderlichen Umsatz überstiegen hat. Dann müsste man versuchen, im nächsten Jahr die Grenze einzuhalten.

Wer darf ein kleines Gewerbe anmelden?

In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der ein Kleingewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist zu tun. Man darf das allerdings nicht damit verwechseln, dass es auch Personengruppen gibt, die es gar nicht nötig haben, die Gewerbeanmeldung durchzuführen.

Das sind Leute, die unter anderem zu den Freiberuflern gehören. Das sind Leute, die Berufe ausüben, die zu den Katalog- und Katalogähnlichen Berufen. Zu diesen freien Berufen gehören z B:

  • Ärzte,
  • Zahnärzte,
  • Ingenieure,
  • Künstler,
  • Schriftsteller,
  • Journalisten,
  • Anwälte,
  • und viele mehr.

Ebenfalls kein Kleingewerbe anmelden müssen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Das sind Leute, die mit einem Hobby bis zu 410 Euro im Jahr verdienen können, ohne dabei die Gewerbeanmeldung durchführen zu müssen.

Wo meldet man ein Gewerbe an?

Ein Kleingewerbe anmelden muss man beim Gewerbeamt. In kleineren Gemeinden und Städten noch ein relativ kleines Problem, sieht es bei Großstädten wiederum anders aus. Beispielsweise gibt es allein in Berlin zwölf Gewerbeämter, von denen man das zuständige dann finden muss.

Nachdem man dieses Gewerbeamt gefunden hat, muss man in der Regel einen Termin vereinbaren. Bei manchen Ämtern ist es auch erlaubt, einfach vor Ort zu erscheinen und im Wartezimmer dann platz zu nehmen. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Bei der Terminvereinbarung weiß man genau wann man erscheinen muss und hat keine lange Wartezeit im Warteraum zu befürchten, doch manchmal sind Gewerbeanmeldungen bereits über mehrere Wochen und Monate verplant, so dass man dann selbst wieder lange warten muss.

Wenn man einfach vor Ort erscheint, muss man sich an den Öffnungszeiten richten und mit einem sehr vollen Warteraum rechnen. Dann ist zwar der halbe Tag weg, dafür die Gewerbeanmeldung aber an einem Tag auch erledigt. Die Gewerbeanmeldung an sich dauert in der Regel nicht länger als wie 30 bis 40 Minuten, je nachdem, wie viele fragen man selbst hat.

Das Klima in den Büroräumen ist in den meisten Fällen sehr heiter, denn Neugründer sind immer sehr gerne gesehen. Vor allem im Land der Dichter und Denker, wo es schon fast zur Norm gehört, zu den klügsten und entwickelsten Ländern der Welt zu gehören.

Daher scheue dich nicht bei Fragen, denn nur den Fragenden kann geholfen werden. Sofern du nach diesem Artikel überhaupt noch fragen haben solltest 😉

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Wenn man nun im Büro ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbe-Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken. Es lohnt sich aber diese direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hat und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.

Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Kleingewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.

Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.

Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer und der Berufsgenossenschaft.

Kann man die Gewerbeanmeldung auch online durchführen?

Mittlerweile kann man auch online ein Kleingewerbe anmelden. Das ist eine riesige Revolution und eine immense Erleichterung für Leute, die bisher aufgrund ihrer Arbeit nie wirklich die Zeit dazu gefunden hatten, zum Gewerbeamt zu gehen und dort die Anmeldung durchzuführen. Man kann mittlerweile alles bequem von Zuhause erledigen. Die Anmeldung dauert rund zehn bis 20 Minuten und ist demnach schnell gemacht.

Vor allem für Leute, die Umweltbewusst Leben möchten ein Plus: man kann alles per Knopfdruck erledigen und auch nachlesen. Demnach müssen keine Infoblätter erhalten werden, so dass man die Umweltverschmutzung nicht weiter vorantreibt.

Bei der Online Anmeldung muss man zunächst die Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Des Weiteren müssen die benötigten Dokumente als Kopie hochgeladen werden.

Anschließend muss man das Formular ausfüllen und dann weiter an das Gewerbeamt schicken. In einigen Fällen kann es sein, z B wie in Hamburg, das die elektronische Unterschrift nicht akzeptiert wird. Das bedeutet, dass man die Unterschrift dann entweder per Post oder vor Ort dann abgeben muss.

Wie sieht ein Gewerbeschein aus?

Eine Gewerbeanmeldung haben die meisten von uns noch nie gehabt und umso weniger wissen wir demnach auch gar nicht, was uns bei dem Gang zum Gewerbeamt erwartet.

Damit du vollkommenen vorbereitet beim Gewerbeamt erscheinen kannst, erhälst du einen kleinen exklusiven Blick auf das Gewerbe-Formular. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:

  • wie dein Vor- und Nachname lautet,
  • welches Geschlecht du hast,
  • Geburtstag und Geburtsland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift der Wohnung,
  • Telefon/Mail

Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:

  • (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
  • Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
  • ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
  • Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
  • Art des angemeldeten Betriebes

Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.

Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.

Bis wann muss man die Kleingewerbe Anmeldung durchhaben?

Unabhängig davon, ob man nun Kleinunternehmer ist oder Gesellschafter bei einer GmbH, jeder in Deutschland ansässige Gewerbetreibende ist dazu verpflichtet, ein Gewerbe so zeitnah wie möglichst anzumelden. Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit wiederholt, mit der Absicht, damit Gewinne zu erzielen, muss die Anmeldung vornehmen.

Falls nicht, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro und mehr drohen. In München ist es gar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50 000 Euro ausgesprochen werden. Daher ist es sehr wichtig, dass man die Anmeldung so schnell wie möglich vornimmt.

Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?

Man hat dafür rückwirkend bis zu 60 Wochen Zeit. Die bisher erzielten Gewinne müssen dann detailliert vorgelegt werden, damit die abzugebenen Steuern ermittelt werden können.

Auf diese Steuern kommen dann noch weitere Zinsen dazu. Im schlimmsten Fall eben dann noch ein Bußgeld und schon kann das Gewerbe als „Reinfall“ bezeichnet werden.

Zwar lassen viele Ämter bei eher kleineren Summe Mal auch ein Auge gedrückt und verhängen keine Bußgelder, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht. Kümmere dich daher sofort um die Anmeldung.

Wann meldet man sich beim Finanzamt?

Das Finanzamt meldet sich automatisch beim Kleingewerbetreibenden. Das Gewerbeamt schickt die Informationen an die anderen Behörden weiter, darunter auch dem Finanzamt. Das Finanzamt schickt dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung.

Bei diesem kann man erst angeben, ob man ein Kleingewerbe anmelden möchte, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Falls man diese Regelung nicht in Anspruch nimmt, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahre für dieses Kleingewerbe nicht mehr tun.

Das könnte dann auch zur Folge haben, das es zur doppelten Buchführung kommt. Daher ist es sehr wichtig, dass man sich hier genau überlegt, wie man vorgehen möchte. Auch muss man hier genau angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn aussieht, da das Finanzamt sehr streng ist und sich das alles später sehr genau anschaut.

Welche Kosten fallen bei einem Kleingewerbe an?

Wer ein Kleingewerbe gründen möchte, dem sollte auch bewusst werden, das einige Zahlungen fällig werden. Diese sind allerdings beim Kleingewerbe sehr minimal und moderat. Zunächst müsste man die Gebühr bei der Anmeldung decken, die rund 20 bis 60 Euro kostet.

Das ist allerdings eine Gebühr, die man nur einmal begleichen muss. Kleingewerbetreibende sind wie alle anderen Gewerbetreibende dazu verpflichtet, nach der Gründung die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten.

Die Gebühr kostet pro Jahr rund 20 bis 60 Euro für Kleingewerbe. Kleingewerbe die allerdings im Handelsregister eingetragen sind, müssen einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro bezahlen, je nachdem, in welcher Stadt und Gemeinde man lebt. Das wären zum einen die ersten und einzigen fixen Beträge, die man begleichen müsste.

Es kann allerdings sein, das die IHK einem eine Beitragsrechnung schickt. Das können hohe Rechnungen sein, die bereits im ersten Jahr gezahlt werden können. Für den ein oder anderen Gründer kann dies bereits zu unangenehmen Situationen kommen.

Doch es gibt da einen Ausweg: Personengesellschaften, wie ein Kleingewerbe, können dieser Rechnung innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen.

Bei dieser Beratung prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, die Beträge auf der Rechnung auf ein Minimum von 0 Euro zu reduzieren. Ja, du hast richtig gelesen: bis zu 0 Euro sind drin! Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen sprechen hier eine klare Sprache.

Weitere Beträge können ebenfalls dann aufkommen, wenn das Kleingewerbe wächst. Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Partnerschaften eingeht oder Neuanschaffungen geholt werden müssen.

Das wiederum Zahlungen, die man gerne in Kauf nimmt, da diese als Investitionen angesehen werden können. Hierbei muss man allerdings sagen, das bei Neuanschaffungen die Umsatzsteuer nicht von den Steuern abgesetzt werden können.

Was kann man mit einem Kleingewerbe pro Jahr verdienen?

Der Name lässt etwas anderes vermuten: wer glaubt, dass man mit einem Kleingewerbe nicht vollständig leben kann, der täuscht sich. Denn mit dem Gewinn des Kleingewerbes wird so manches Hauptjob Gehalt überboten.

Mit einem Kleingewerbe kann man nämlich bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn im Geschäftsjahr erwirtschaften. Das ist eine unfassbar hohe Summe.

Zumal der Verwaltungsaufwand und das benötigte Kapital für ein Kleingewerbe gegen Null gehen, wenn man sich die anderen Gewerbearten ansieht. Auch Kleingewerbe müssen Steuern zahlen.

Da gibt es zum einen die Gewerbe-Steuern, die Einkommenssteuern sowie die Umsatz-Steuern. Wer allerdings am hohen Limit verdient, zahlt gerne diese Steuern, dann das bedeutet nichts anderes, das man eben gut verdient.

Fazit:

Wer ein Kleingewerbe gründen möchte, ist in der Regel damit richtig beraten. Es gibt zwar weitere Rechtsformen, doch keines ist unter den Deutschen beliebter als das Kleingewerbe.

Allerdings handelt es sich beim Kleingewerbe nicht um eine Rechtsform an sich. Diese kann man nämlich gar nicht so angeben beim Amt des Gewerbes. Man muss die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, damit man ein Kleingewerbe als solches hat.

 

Wie man als Kleinunternehmer die Gewerbeanmeldung beantragt?

Wann muss man als Kleinunternehmer ein klein Gewerbe anmelden?


Ein Unternehmen, unabhängig von der Form des Gewerbes, muss sofort angemeldet werden. Da gibt es auch keine großen Ausnahmen. In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der die Anmeldung für ein Gewerbe beantragen möchte, dies auch tun kann.

Allerdings muss man sich auch den Regeln beugen und die Pflicht der rechtzeitigen Anmeldung auch befolgen. Das bedeutet, dass sofern eine Tätigkeit mehrere Male wiederholt ausgeführt wird, mit der klaren Absicht, einen Gewinn zu erzielen, man sich beim Gewerbeamt anmelden muss. Dies muss zeitnah oder kurz vor der gewerblichen Tätigkeit geschehen.

Ansonsten kann es passieren, dass man ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro und weitaus mehr zahlen muss. Beispielsweise ist es in München so, dass man ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro kassieren kann. Nur aufgrund der Tatsache, dass das Gewerbe nicht rechtzeitig angemeldet worden ist. Das ist für keinen Unternehmer eine schöne Sache und kann bei manchen die Existenz bedrohen.

Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beantragen?

Man hat die Möglichkeit, das Gewerbe rückwirkend bis zu 60 Monaten anzumelden. Zwar kann es dennoch sein, dass man ein Bußgeld erhält, doch bei einem eher kleinerem Umsatz drücken die meisten Ämter ein Auge zu und verhängen keine Strafen. Allein darauf sollte man allerdings nicht vertrauen.

Zusätzlich zum Versäumnis der Anmeldung kommt noch hinzu, dass die ausgefallenen Steuern nachgezahlt werden müssen, mit einem zusätzlichen Zinssatz. Um diese ganzen Kosten zu vermeiden, ist es ratsam, das Gewerbe so schnell wie möglich zu eröffnen.

Wo muss man ein kleines Unternehmen eröffnen?

Ein Gewerbe eröffnen muss man beim Amt des Gewerbes. Einige Ämter verlangen eine Terminvereinbarung, ansonsten darf man das Gebäude nicht betreten. Bei anderen wiederum reicht es aus, wenn man einfach vor Ort erscheint und dann im Wartezimmer platz nimmt. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Nachdem man ins Büro gebeten wird, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Was brauche ich als Kleinunternehmer für die Gewerbeanmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?

Anschließend erhält man ein Gewerbeformular, welches man vor Ort ausfüllen muss. Dort müssen Angaben zum Kleinunternehmer und zum Kleingewerbe gemacht werden. Unter anderem wird hier die gefragt, ob man ein Hauptgewerbe oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man nämlich die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.

Das sind zusätzliche Kosten, die einen belasten können. Daher ist es ratsam, in der Regel mit einem Nebengewerbe zu starten. Für die meisten ist dies ohnehin der Fall, sofern man ein Hauptjob hat. Für Studenten gilt, dass das Studium als Hauptjob angesehen wird.

Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem dieses Formular ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt wurde, erhält der Kleinunternehmer die Kopie, welche dann als Gewerbeschein fungiert. Dieser Schein erlaubt es dem Kleinunternehmer allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften.

Das darf man nämlich erst dann, wenn man beim Finanzamt vorstellig wurde. Vom Finanzamt erhält man zum einen die Umsatzsteuer Identifikationsnummer, sowie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Bei diesem Fragebogen muss man unter anderem die Frage klären, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Kleinunternehmer, um keine Gewerbesteuern zu zahlen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn man diese Option nicht ziehen möchte, dann darf man die Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe nutzen.

Für Kleinunternehmer wäre es ratsam, vorerst diese Regelung in Anspruch zu nehmen. Nachdem man den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleinunternehmer endlich durchstarten und Gewinne einfahren.

Kann man ein Kleingewerbe auch online eröffnen?

Wir leben im digitalen Zeitalter. Immer mehr Städte und Gemeinden versuchen, den Service der Online Anmeldung zu etablieren. Dies wäre ein enormer Gewinn für alle beteiligten.

Man müsste nicht im Wartezimmer bleiben, man muss sich an keine Öffnungszeiten richten und sich auch nicht mal auf den Weg zum Gewerbeamt machen. Das ist ein enormer Zeitgewinn und bequem ist es dazu auch noch.

Einziges Manko: noch wird dieser Service nicht überall flächendeckend angeboten. In einigen Großstädten, sowie in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens findet man diese Art der Gewerbeanmeldung. Alles man bei dieser Anmeldung tun muss, ist, die selben Dokumente als Kopie hochzuladen, die auch das Gewerbeamt von einem verlangt.

Anschließend bezahlt man die Kosten für die Gebühr und füllt das Gewerbe Formular aus. Daraufhin verarbeitet man die Daten bei dem Gewerbeamt und informiert die anderen Ämter, namentlich Finanzamt, Industrie und Handelskammer und die Berufsgenossenschaft.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine kleine Hilfe für Kleinunternehmer, um keine Gewerbesteuern zu zahlen. Dafür muss man allerdings folgende Voraussetzung erfüllen: im ersten Jahr darf der Umsatz nicht über 22.000 Euro liegen und im zweiten nicht über 50.000 Euro.

Ein Beispiel: wenn man im ersten Jahr einen Umsatz von 24.000 Euro hat, dann muss man zwar auch keine Gewerbesteuer zahlen, weil man in Deutschland einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro Umsatz erwirtschaften darf, die Voraussetzung für die Kleinunternehmerregelung ist damit allerdings nicht erfüllt. Daher müsste man versuchen, im kommenden Jahr wieder unter 22.000 Euro Umsatz zu kommen, damit die Regelung greift.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Das eröffnen eines Gewerbes ist nur die halbe Miete und man muss das Gewerbe beim vollen betrachten. Das bedeutet eben auch, dass man sich auch darüber bewusst werden muss, welche Kosten anfallen können, nachdem man das Gewerbe angemeldet hat.

Eins sei vorneherein gesagt: ein Kleingewerbe ist vor allem daher sehr beliebt bei Gründern, weil sie eben keine hohen Kosten verursacht und zudem der Verwaltungsaufwand sehr niedrig ist, im Vergleich zu anderen Gewerben.

Zunächst kommen die Kosten bei der Eröffnung des Gewerbes, die rund 20 bis 60 Euro betragen. Je nachdem, ob man ein Hauptgewerbe hat, muss man zusätzlich noch die eigene Krankenkasse bezahlen, was eben Mehrkosten sind.

Als Gewerbetreibender ist man dazu verpflichtet, Mitglied bei der Industrie und Handelskammer zu werden. Die jährlichen Gebühren für Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70 Euro und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, muss man einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro begleichen.

Das wären in Summe die einzigen fix Kosten, die man in dem ersten Geschäftsjahr hätte. Man sollte allerdings auch weitere Kosten im Blick haben, die entstehen können, wenn das Unternehmen wächst. Beispielsweise müssen Räumlichkeiten gemietet oder Mitarbeiter eingestellt werden, Partnerschaften können entstehen, man kann ein Patent eintragen lassen, man benötigt vielleicht eine Webseite oder Neuanschaffungen stehen an.

Das sind alles Kosten, die man nicht im Blick hat, aber die schnell in den Fokus rücken können. Man sollte solche Kosten allerdings mit Stolz hinnehmen, denn diese bedeuten nichts anderes als, dass das Gewerbe gut dabei ist und man Schritt für Schritt vorankommt.

Als Gewerbetreibende muss man diese als Investition sehen. Dann gibt es allerdings noch eine unschöne Sache, die was mit Rechnungen zu tun hat.. Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung.

Es kann sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat. Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können.

Für Kleinunternehmer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen! Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen.

Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist. Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.

Ja, du hast richtig gelesen. Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier ->

Bis wann muss man überhaupt die Gewerbeanmeldung beantragen?

Wir leben in Deutschland. In einem der Länder, wo es nicht nur sehr viele Regeln gibt, sondern für die Missachtung dieser Regeln man auch noch drastische Maßnahmen erwarten darf.

Es ist für Gründer eines der größten Albträume, aufgrund irgendwelcher Kleinigkeiten Unsummen an Geld zu verdienen. Dazu gehört eben auch, den richtigen Zeitpunkt für die Anmeldung zu erwischen. Wer bereits jetzt schon weiß, das er die Gewerbeanmeldung benötigt, der sollte keine unnötige Zeit mehr verschwinden und die Anmeldung sofort beantragen.

Ansonsten drohen, sofern man die Gewerbeanmeldung nicht vorgenommen hat, eine enorme finanzielle Strafe. Bußgelder können so bis zu 1000 Euro und mehr betragen. Beispielsweise können in München Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verteilt werden.

Das würde für die meisten Gewerbetreibenden den absoluten finanziellen Ruin bedeuten. Es ist daher umso wichtiger, dass man die Gewerbeanmeldung ernst nimmt und diese so schnell wie möglich beantragt. Doch keine Panik, in der Titanic, es gibt einen kleinen Hoffnungsschimmer.

Kann ich rückwirkend Gewerbe anmelden?

Man hat nämlich die Möglichkeit, rückwirkend ein Gewerbe anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die bisher ausgelassenen Steuern zurückzahlen und auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf.

Auch kann es sein, dass die Ämter immer noch ein Bußgeld verteilen können. Zwar lassen diese bei eher kleineren Summen eher Milde walten und verhängen gar kein Bußgeld, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht.

Muss man dem Arbeitgeber vom Gewerbe berichten?

Das Gewerbe beim Gewerbeamt eröffnen ist das eine, das andere wiederum die Frage, ob der Arbeitgeber seine Erlaubnis dafür geben muss. Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können.

Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren.

Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht.

Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.

Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.

Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.

Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.

Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.

Fazit:

Gewerbe anmelden, indem man das Gewerbeamt in der Stadt aufsucht: Check! Bearbeitungsgebühr bezahlen: Check!

Erforderliche Dokumente wie einen Personalausweis oder ein polizeiliches Führungszeugnis dabei haben: Check!

Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, den Steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen und zurückschicken: Check!

Wenn alles in der Reihenfolge so passt, dann hast du die Gewerbeanmeldung erfolgreich gemeistert. Gratulation!

 

Wie hoch darf der Umsatz bei Kleingewerbe sein?

Welche Steuern zahlt ein Kleingewerbe?


Zunächst einmal sollte man wissen, dass ein Kleingewerbe wie alle Unternehmen auch Steuern zahlen muss. Viele Gründer glauben allerdings, dass man überhaupt keine Steuern zahlen muss… und .. irgendwie stimmt es dann schon.. allerdings nur fast.

Denn das beliebteste Gewerbe der Deutschen ist nicht nur sehr günstig im Unterhalt, sondern im besten Fall zahlt man auch nur wenige Steuern, wenn die Rahmenbedingungen passen.

Wenn man als Kleingewerbe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen, wenn man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz (früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Falls die Grenze übersteigt werden sollte, dann dann gilt die Regelung nicht und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen. Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss.

Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht beantragen. Damit wären die Umsatzsteuer bereits umgegangen worden.

 

Wie hoch darf der Umsatz bei Kleingewerbe sein?

Man darf in Deutschland einen Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen. Am Ende müsste man nur noch die Einkommensteuer zahlen. Es stimmt also, dass man bei einem Kleingewerbe sehr viele Steuern sparen kann. Doch vollständig von der Steuer befreit ist ein Kleingewerbe jedoch nicht.

Welche Kosten verursacht ein Kleingewerbe?

Nicht nur, dass der Verwaltungsaufwand gering ist, man als Kleingewerbe auch noch wenig Steuern zahlt, so kann man auch sagen, dass ein Kleingewerbe nur sehr geringe Kosten für den Gewerbetreibenden bedeutet. Wir versuchen hier Mal alle relevanten Kosten zu benennen.

Da die meisten Leser noch vor der Anmeldung eines Gewerbes stehen, kann man auch die Bearbeitungsgebühr mit in die Aufzählung rein nehmen. Diese beträgt rund 20 bis 60 Euro und der Preis kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Allerdings muss man diese Gebühr nur einmalig bezahlen. Je nachdem, ob man das Gewerbe hauptberuflich oder nebenberuflich führen möchte, muss man auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem hauptberuflichen Gewerbe beginnen die Kosten ab 200 Euro monatlich.

Studenten, die nicht über die Familie versichert sind, müssten einen Betrag von rund 100 Euro monatlich bezahlen. Abhängig von den Einnahmen kann es sein, dass man auch bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit einen kleineren Teil der Kosten übernehmen muss.

Zusätzliche Kosten sind die Gebühren für die Mitgliedschaft bei der IHK. Für ein Kleingewerbe betragen diese Kosten rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen rund 150 bis 300 Euro im Jahr.

Das wären auch bereits die einzigen Kosten, die fix anfallen würden. Sehr überschaubar, wenn man bedenkt, dass bei den meisten Gründern die Krankenversicherung ohnehin vom Arbeitgeber bezahlt wird und die Bearbeitungsgebühr lediglich einmal anfällt.

Natürlich können auch weitere Kosten anfallen. Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt und deren Versicherung bezahlt, Patente anmeldet, Weiterbildungskurse besucht, Webseiten eröffnen lässt, Partnerschaften eingeht oder Neuanschaffungen tätigt. Jedoch kann man mit diesen Zahlen nicht rechnen und können sich von Gründer zu Gründer unterscheiden.

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?

Bevor man ein Kleingewerbe anmelden kann, muss man zunächst beim Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. Nicht, wegen der Kleingewerbe Anmeldung, sondern damit man überhaupt erst ein Gewerbe anmelden kann.

Wenn man das zuständige Gewerbeamt einmal ausfindig machen konnte, muss man zunächst schauen, ob es ausreicht, einfach vor Ort zu erscheinen oder ob man für die Gewerbeanmeldung einen Termin benötigt. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Wenn man einfach vor Ort erscheinen kann, dann hat man in der Regel innerhalb an einem Tag auch den Gewerbeschein in den Händen. Dieser Schein ist die Bescheinigung der Anmeldung selbst. Doch genauso sicher sein kann man sich auch, dass der Andrang anderer Gründer ebenfalls sehr hoch ist und man dementsprechend viel warten muss.

Ein kleiner Tipp: falls es zeitlich passen sollte, dann lohnt es sich, einer der ersten zu sein. Gegen Mittags sind die meisten Ämter voller. Falls man jedoch einen festen Termin hat, dann muss man sich nicht mit diesen Fragen beschäftigen.

Doch auch hier gibt es ein gravierendes Problem: manchmal kann es vorkommen, dass die Ämter über mehrere Wochen und Monate hinweg verplant sind und man so warten muss, bevor man die Anmeldung eines Gewerbes beantragen kann.

Eine dritte Alternative steht ebenfalls in den Startlöchern: die Online Gewerbeanmeldung! Das Unternehmen bequem von Zuhause aus anmelden zu können dürfte den meisten Leuten gefallen. Auch ist hier ein großer Vorteil, dass die Anmeldung selbst weitaus weniger Zeit in Anspruch, als wie beim Gewerbeamt selbst.

Innerhalb von zehn bis 15 Minuten kann hier das Gewerbe eröffnet werden. Beim Amt des Gewerbes kann es vielleicht bis zu einer Stunde dauern, je nachdem, wie viele Fragen man an den Beamten hat. Doch auch diese Art der Anmeldung hat ein kleines Problem: der Service wird noch nicht flächendeckend in Deutschland angeboten.

In Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens ist dies bereits der Fall, dennoch kann nicht jeder diesen Service in der Bundesrepublik genießen. Unabhängig davon, welche Art der Gewerbeanmeldung man nun bevorzugen würde, man muss zunächst einmal schauen, welches denn vom Amt selbst angeboten wird.

Wenn man nun die Gewerbeanmeldung beantragen will, müssen Gründer eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Die Gebühren können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Was braucht man als Kleinunternehmer für Anmeldung?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Unter anderem muss man Angaben zum Unternehmen und zum Gewerbetreibenden machen.

Bereits dort angeben muss man auch, ob man ein Nebengewerbe gründen oder als Hauptgewerbe starten möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man die Kosten für die Krankenversicherung selber bezahlen.

Wie kann man als Kleinunternehmenr den Gewerbeschein bekommen?

Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann von nun an als Gewerbeschein. Diese erlaubt es dem Gründer allerdings noch nicht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit voll durchstarten zu können. Das kann man erst nach der Anmeldung beim Amt der Finanzen.

Nach der Gewerbeanmeldung muss man als Gewerbetreibender nicht mehr selbst zum Finanzamt, sondern das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden. Darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften.

Falls du dich bis hierhin fragen solltest, wo man denn nun das Kleingewerbe anmelden kann, dann solltest du wissen, dass dies nur beim Finanzamt geschehen kann. Ein klein Gewerbe kann man nur dann anmelden, wenn man den steuerlichen Erfassungsbogen erhalten und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen hat.

Wo muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Ein Kleingewerbe anmelden muss man beim Finanzamt. Man muss dafür nicht vor Ort erscheinen, sondern erhält nach der Gewerbeanmeldung, innerhalb von sieben bis zehn Tagen Post vom Amt der Finanzen. Dann erhält man den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Auf diesem muss man unter anderem die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, damit man als Kleingewerbe akzeptiert wird.

Der Fragebogen ist sieben Seiten lang. Selbsterklärend also, dass man sich hierfür einiges an Zeit nehmen sollte, um alle Fragen sorgfältig zu beantworten. Unter anderem muss eben auch Angeben, ob man die Regelung in Anspruch nehmen möchte.

keine Umsatsteuer für Kleinunternehmer

Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gründer, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige wichtige Voraussetzungen erfüllt worden sind. Diese sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz ( früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Falls man die Umsätze überschreiten sollte, dann gelten die ganz normalen Regeln für das Kleingewerbe auch und man zahlt ganz normal die Umsatzsteuer. Diese Regelung hilft nicht nur dabei, Steuern einzusparen, sondern trägt dazu bei, dass Gründer eines Kleingewerbes keine Buchführung benötigen und Jahresabschlüsse veröffentlichen müssen.

Daher ist der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe auch eher niedrig. Falls man diese Regelung nicht zieht, dann kann man das bei einigen Ämtern für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für das Gewerbe als Option betrachten.

Außerdem muss man auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung außerdem noch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit aussieht. Hierbei sollte man darauf achten, das Gewerbe so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.

Wenn man beispielsweise angibt, dass man Handys verkauft, dann wäre dies in der Regel zunächst ausreichend, falls es auch das einzige ist, was man verkauft. Falls man aber im Laufe der Zeit auch noch andere elektronische Geräte mit in das Aufgebot nehmen sollte, dann ist diese Bezeichnung nicht mehr richtig und hätte dann zur Folge, dass das Finanzamt Bußgelder verteilen.

Man kann auch rechtzeitig bescheid geben und eine Änderung beim Amt der Finanzen vornehmen lassen. Doch es geht auch einfacher: wenn man einfach von Anfang an angibt, dass man elektronische Kommunikationsgeräte und mehr verkaufen möchte.

In dieser Beschreibung würden dann sowohl Handys, Smartphones als auch Tablets mit aufgelistet. Um aber eben so detailliert alles voraus planen zu können, sollte man ungefähr wissen, in welche Richtung es mit dem Unternehmen gehen soll, damit man die bestmögliche Beschreibung auswählen kann.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung befreit den Neugründer eines Gewerbes von dem Umsatzsteuern. Dafür muss man allerdings einige Voraussetzungen erfüllen. Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Beides muss erfüllt sein, damit man auch tatsächlich keine Umsatzsteuern zahlt. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Neugründer und kann einiges an Kosten in den ersten zwei Jahren sparen. Um die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen zu können, muss man dies im steuerlichen Erfassungsbogen im Finanzamt ankreuzen.

Ist die Mitgliedschaft bei der IHK verpflichtend?

Ja. Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit ausübt und Gewerbetreibender ist, ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, informiert das Gewerbeamt die IHK automatisch.

Die Gebühren bei der IHK betragen für ein kleines Gewerbe rund 30 bis 70 Euro. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen rund 150 bis 300 Euro im Geschäftsjahr. Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen.

Auch muss man keine Gebühren zahlen, wenn man einen Umsatz von unter 5200 Euro Umsatz vorweist. Viele Leute kritisieren die Gebühren, da der Erfolg der IHK nicht gerade das vorweisen kann, was diese im Gegensatz dazu erhalten.

Die IHK versucht sich dafür einzusetzen, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Dies versuchen sie, indem sie beispielsweise den Gewerbetreibenden Weiterbildungskurse anbieten, wo man Zertifikate erhalten kann und somit dem Ansehen dem Unternehmen hilft. Dann gibt es noch eine nicht ganz so schöne Seite der IHK.

Es kann sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat. Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können.

Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen! Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen.

Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist. Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.

Ja, du hast richtig gelesen. Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier und erfahre mehr ->

Fazit:

Auch wenn der Name etwas anderes vermuten lässt, so sollte man wissen, dass man mit einem Kleingewerbe sehr gutes Geld verdienen kann. Man könnte theoretisch so gutes Geld damit verdienen, dass man damit sogar den gesamten Lebensunterhalt damit finanzieren könnte.

 

Voraussetzung Kleingewerbe – alle Infos zur Voraussetzung

Schritt für Schritt zum eigenen Kleingewerbe

Das Kleingewerbe ist nicht nur eines der beliebtesten Gewerbe überhaupt, sondern benötigt auch noch eine besondere Pflege. Pflege indem Sinne, das diese unter einer ganz anderen Voraussetzung gegründet werden muss, als jedes andere Gewerbe.

Doch die Mühen lohnen sich, denn ein Kleingewerbe bietet sehr viele Vorteile: es kommt nicht zur doppelten Buchführung, die Beiträge bei der Industrie und Handelskammer sind eher gering und man kann grundsätzlich dennoch einen sehr hohen Gewinn im Jahr erwirtschaften. Ideale Bedingungen, um mit dem Unternehmen voll durchstarten zu können!

Wo muss man ein Gewerbe anmelden?


Bevor man ein Kleingewerbe anmelden kann, muss man zunächst beim Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. Nicht, wegen der Kleingewerbe Anmeldung, sondern damit man überhaupt erst ein Gewerbe anmelden kann.

Wenn man das zuständige Gewerbeamt einmal ausfindig machen konnte, muss man zunächst schauen, ob es ausreicht, einfach vor Ort zu erscheinen oder ob man für die Gewerbeanmeldung einen Termin benötigt. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Wenn man einfach vor Ort erscheinen kann, dann hat man in der Regel innerhalb an einem Tag auch den Gewerbeschein in den Händen. Dieser Schein ist die Bescheinigung der Anmeldung selbst. Doch genauso sicher sein kann man sich auch, dass der Andrang anderer Gründer ebenfalls sehr hoch ist und man dementsprechend viel warten muss.

Ein kleiner Tipp: falls es zeitlich passen sollte, dann lohnt es sich, einer der ersten zu sein. Gegen Mittags sind die meisten Ämter voller. Falls man jedoch einen festen Termin hat, dann muss man sich nicht mit diesen Fragen beschäftigen.

Doch auch hier gibt es ein gravierendes Problem: manchmal kann es vorkommen, dass die Ämter über mehrere Wochen und Monate hinweg verplant sind und man so warten muss, bevor man die Anmeldung eines Gewerbes beantragen kann. Eine dritte Alternative steht ebenfalls in den Startlöchern: die Online Gewerbeanmeldung!

Kann man online Kleingewerbe anmelden?

Ja. Das Unternehmen bequem von Zuhause aus anmelden zu können dürfte den meisten Leuten gefallen. Auch ist hier ein großer Vorteil, dass die Anmeldung selbst weitaus weniger Zeit in Anspruch, als wie beim Gewerbeamt selbst.

Innerhalb von zehn bis 15 Minuten kann hier das Gewerbe eröffnet werden. Beim Amt des Gewerbes kann es vielleicht bis zu einer Stunde dauern, je nachdem, wie viele Fragen man an den Beamten hat.

Doch auch diese Art der Anmeldung hat ein kleines Problem: der Service wird noch nicht flächendeckend in Deutschland angeboten. In Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens ist dies bereits der Fall, dennoch kann nicht jeder diesen Service in der Bundesrepublik genießen.

Unabhängig davon, welche Art der Gewerbeanmeldung man nun bevorzugen würde, man muss zunächst einmal schauen, welches denn vom Amt selbst angeboten wird.

Bearbeitungsgebühr Kosten im Kleingewerbe

Wenn man nun die Gewerbeanmeldung beantragen will, müssen Gründer eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Die Gebühren können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Was braucht man für die Anmeldung des Kleingewerbes?

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
  • je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
  • falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
  • als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
  • sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.

Wie muss man Kleingewerbe Formular ausfüllen?

Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Unter anderem muss man Angaben zum Unternehmen und zum Gewerbetreibenden machen. Bereits dort angeben muss man auch, ob man ein Nebengewerbe gründen oder als Hauptgewerbe starten möchte.

Wie kann man als Kleinunternehmer den Gewerbeschein bekommen?

Bei einem Hauptgewerbe müsste man die Kosten für die Krankenversicherung selber bezahlen. Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann von nun an als Gewerbeschein.

Diese erlaubt es dem Gründer allerdings noch nicht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit voll durchstarten zu können. Das kann man erst nach der Anmeldung beim Amt der Finanzen.

Nach der Gewerbeanmeldung muss man als Gewerbetreibender nicht mehr selbst zum Finanzamt, sondern das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden. Darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften.

Falls du dich bis hierhin fragen solltest, wo man denn nun das Kleingewerbe anmelden kann, dann solltest du wissen, dass dies nur beim Finanzamt geschehen kann. Ein klein Gewerbe kann man nur dann anmelden, wenn man den steuerlichen Erfassungsbogen erhalten und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen hat.

Wo kann man ein Kleingewerbe gründen?

Ein Kleingewerbe anmelden muss man beim Finanzamt. Man muss dafür nicht vor Ort erscheinen, sondern erhält nach der Gewerbeanmeldung, innerhalb von sieben bis zehn Tagen Post vom Amt der Finanzen. Dann erhält man den Bogen zur steuerlichen Erfassung.

Auf diesem muss man unter anderem die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, damit man als Kleingewerbe akzeptiert wird. Der Fragebogen ist sieben Seiten lang. Selbsterklärend also, dass man sich hierfür einiges an Zeit nehmen sollte, um alle Fragen sorgfältig zu beantworten.

Unter anderem muss eben auch Angeben, ob man die Regelung in Anspruch nehmen möchte. Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gründer, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige wichtige Voraussetzungen erfüllt worden sind.

Diese sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz ( früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Falls man die Umsätze überschreiten sollte, dann gelten die ganz normalen Regeln für das Kleingewerbe auch und man zahlt ganz normal die Umsatzsteuer. Diese Regelung hilft nicht nur dabei, Steuern einzusparen, sondern trägt dazu bei, dass Gründer eines Kleingewerbes keine Buchführung benötigen und Jahresabschlüsse veröffentlichen müssen.

Daher ist der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe auch eher niedrig. Falls man diese Regelung nicht zieht, dann kann man das bei einigen Ämtern für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für das Gewerbe als Option betrachten.

Außerdem muss man auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung außerdem noch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit aussieht. Hierbei sollte man darauf achten, das Gewerbe so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.

Wenn man beispielsweise angibt, dass man Handys verkauft, dann wäre dies in der Regel zunächst ausreichend, falls es auch das einzige ist, was man verkauft. Falls man aber im Laufe der Zeit auch noch andere elektronische Geräte mit in das Aufgebot nehmen sollte, dann ist diese Bezeichnung nicht mehr richtig und hätte dann zur Folge, dass das Finanzamt Bußgelder verteilen.

Man kann auch rechtzeitig bescheid geben und eine Änderung beim Amt der Finanzen vornehmen lassen. Doch es geht auch einfacher: wenn man einfach von Anfang an angibt, dass man elektronische Kommunikationsgeräte und mehr verkaufen möchte.

In dieser Beschreibung würden dann sowohl Handys, Smartphones als auch Tablets mit aufgelistet. Um aber eben so detailliert alles voraus planen zu können, sollte man ungefähr wissen, in welche Richtung es mit dem Unternehmen gehen soll, damit man die bestmögliche Beschreibung auswählen kann.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Gründer, um keine Umsatzsteuer zu zahlen, solange gewisse Voraussetzungen erfüllt worden sind. Diese sind: man muss versuchen im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22 000€ und im zweiten Jahr einen Umsatz von unter 50 000€ zu haben.

Wenn das gegeben ist, dann zahlt man keine Gewerbesteuern als Kleingewerbe. Ein Beispiel: wenn man im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von 24 000 Euro hat, dann zahlt man auch keine Gewerbesteuern.

Man kann nämlich einen Freibetrag von 24.500 Euro verdienen, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. So würde allerdings die Regelung nicht mehr greifen, da man den erforderlichen Umsatz überstiegen hat. Dann müsste man versuchen, im nächsten Jahr die Grenze einzuhalten.

Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?

Nicht nur, dass der Verwaltungsaufwand gering ist, man als Kleingewerbe auch noch wenig Steuern zahlt, so kann man auch sagen, dass ein Kleingewerbe nur sehr geringe Kosten für den Gewerbetreibenden bedeutet. Wir versuchen hier Mal alle relevanten Kosten zu benennen.

Da die meisten Leser noch vor der Anmeldung eines Gewerbes stehen, kann man auch die Bearbeitungsgebühr mit in die Aufzählung rein nehmen. Diese beträgt rund 20 bis 60 Euro und der Preis kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Allerdings muss man diese Gebühr nur einmalig bezahlen. Je nachdem, ob man das Gewerbe hauptberuflich oder nebenberuflich führen möchte, muss man auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem hauptberuflichen Gewerbe beginnen die Kosten ab 200 Euro monatlich.

Studenten, die nicht über die Familie versichert sind, müssten einen Betrag von rund 100 Euro monatlich bezahlen. Abhängig von den Einnahmen kann es sein, dass man auch bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit einen kleineren Teil der Kosten übernehmen muss.

Zusätzliche Kosten sind die Gebühren für die Mitgliedschaft bei der IHK. Für ein Kleingewerbe betragen diese Kosten rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen rund 150 bis 300 Euro im Jahr.

Das wären auch bereits die einzigen Kosten, die fix anfallen würden. Sehr überschaubar, wenn man bedenkt, dass bei den meisten Gründern die Krankenversicherung ohnehin vom Arbeitgeber bezahlt wird und die Bearbeitungsgebühr lediglich einmal anfällt.

Natürlich können auch weitere Kosten anfallen. Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt und deren Versicherung bezahlt, Patente anmeldet, Weiterbildungskurse besucht, Webseiten eröffnen lässt, Partnerschaften eingeht oder Neuanschaffungen tätigt. Jedoch kann man mit diesen Zahlen nicht rechnen und können sich von Gründer zu Gründer unterscheiden.

Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?

Ja. Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit ausübt und Gewerbetreibender ist, ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, informiert das Gewerbeamt die IHK automatisch.

Die Gebühren bei der IHK betragen für ein kleines Gewerbe rund 30 bis 70 Euro. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen rund 150 bis 300 Euro im Geschäftsjahr.

Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen. Auch muss man keine Gebühren zahlen, wenn man einen Umsatz von unter 5200 Euro Umsatz vorweist. Viele Leute kritisieren die Gebühren, da der Erfolg der IHK nicht gerade das vorweisen kann, was diese im Gegensatz dazu erhalten.

Die IHK versucht sich dafür einzusetzen, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Dies versuchen sie, indem sie beispielsweise den Gewerbetreibenden Weiterbildungskurse anbieten, wo man Zertifikate erhalten kann und somit dem Ansehen dem Unternehmen hilft.

Dann gibt es noch eine nicht ganz so schöne Seite der IHK. Es kann sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat. Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können.

Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen! Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen.

Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist. Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, du hast richtig gelesen. Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen.

Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier und erfahre mehr ->

Wann ist ein Kleingewerbe sinnvoll?

Beim Kleingewerbe handelt es sich um ein Gewerbe, welches Gründern viele Vorteile verspricht, diese aber auch in einigem hemmt. Es ist daher eher eine Frage der eigenen Auslegung, was man mit diesem Kleingewerbe erreichen möchte.

Einigen reicht es beispielsweise aus, wenn man einfach das Kleingewerbe neben der eigentlichen Arbeit hat und dies einem ein kleinen Betrag im Jahr erwirtschaftet. Dabei ist diesen Leuten vor allem wichtig, dass man nur sehr wenig mit dem Finanzamt und irgendwelchen Bürokratischen Sachen zu tun hat.

Beim Kleingewerbe sind eben diese Dinge gewährleistet. Möchte man wiederum eine große Kapitalgesellschaft, wie eine GmbH gründen, hat allerdings dafür nicht das ganze Stammkapital zur Verfügung, und möchte dennoch eine gewerbliche Tätigkeit beginnen, so wäre ein Kleingewerbe als Start dennoch mehr als sinnvoll.

Zum einen könnte man das Kleingewerbe im Laufe der Zeit immer noch als GmbH umwandeln lassen, und zum anderen kann man erst auch einfach nur testen, welches wirtschaftliche Potenzial denn die eigene Idee im kleinen Rahmen hat.

Ohne dabei also den Ruf der GmbH zu riskieren, kann man in einem ruhigen Umfeld testen, wie die Idee bei den Leuten ankommt. Fassen wir also kurz zusammen:

  • Leute, die neben der Arbeit eine nette Summe dazu verdienen möchten und dabei einen geringen Verwaltungsaufwand haben sollen, sind bei einem Kleingewerbe richtig,
  • wenn man zunächst nur austesten möchte, ob die geplante Tätigkeit überhaupt einen wirtschaftlichen Ertrag bringen würde, ideal,
  • für Leute die wissen, dass sie eine sehr spezielle Nische haben und nicht Unsummen damit verdienen werden und dennoch einiges an Steuern sparen können.

Auch wenn ein Kleingewerbe immense Vorteile für den Gewerbetreibenden benötigt, so kann diese auch das Wachstum bremsen. Unter anderem weil:

  • potenzielle Kunden von einem Kleingewerbe nicht so angetan sind, das hat Prestige gründe. Man vertraut eher einer großen Marke, als einem Kleingewerbe,
  • man ist unflexibel, wenn man nebenbei noch arbeiten geht. Aufgrund der eigenen Arbeit wird es schwierig, auf Jagd nach potenziellen Kunden zu machen.
  • Man kann nur bestimmte Summen im Jahr verdienen, falls man diese überschreitet, dann muss man wie jedes andere Gewerbe auch sehr viele Dinge berücksichtigen und Steuern abgeben.

Für was man sich am Ende auch entscheiden mag, in erster Linie fährt man mit einem Kleingewerbe recht gut. Auch wenn man hoch hinaus will, kann ein Kleingewerbe ein sehr gutes Fundament für die Zukunft bilden.

Fazit:

Um ein Kleingewerbe gründen zu können, müssen einige wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Zunächst muss man für die Gründung beim Amt des Gewerbes vorstellig werden und dort eine Gewerbeanmeldung beantragen.

Dabei muss man einige Unterlagen vorweisen. Daraufhin erhält man vom Finanzamt einen Fragebogen. Auf diesem muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch. Das ist die größte Voraussetzung, um überhaupt als Kleinunternehmer angesehen zu werden.

Vorteile eines Kleingewerbes sind, dass man die Umsatzsteuer sparen kann, wenn man einige Wichtige Bedingungen erfüllt hat. Auch kann man in Deutschland einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro verdienen, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen.

So müssten Kleingewerbetreibende am Ende des Geschäftsjahres lediglich die Einkommenssteuer bezahlen. Allerdings könnte man als Unternehmer auch die Krankenversicherung von der Einkommenssteuer absetzen lassen, sofern man diese selbst bezahlen muss. So hätte man am Ende hin nur sehr geringe Steuern zu zahlen, kann dafür aber einen sehr ordentlichen Betrag dazu verdienen.